Die Klage von Polizeivollzugsbediensteten gegen die Kennzeichnungspflicht ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die in der Debatte im saarländischen Landtag angeführten Argumente werden dabei weitestgehend ausgeräumt.
Dazu die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Saarland, Jeanne Dillschneider:
„Die Polizei muss als Behörde rechtsstaatlich und überprüfbar sein. Von daher ist es falsch, von einem Generalverdacht gegen die Polizei zu sprechen. Der Vorschlag von Innenministerin Faeser sollte auch im Saarland übernommen werden. Das Bundesverfassungsgericht räumt insbesondere aus, dass durch eine Kennzeichnungspflicht Gefahrene für Angriffe gegen Polizist:innen ausgehen. Wir als Grüne im Saarland fordern dahingehend eine Kennzeichnung mit einer Nummerierung. Somit können Straftaten und Dienstpflichtverletzungen im Nachhinein besser aufgeklärt werden. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es bisher schon in gut der Hälfte der Bundesländer.“
Besonders unglaubwürdig sei die SPD im Landtag. „Vorher haben die Jusos im Saarland sich bei Demonstrationen gegen restriktive Polizeigesetze in die erste Reihe gestellt und die Kennzeichnungspflicht gefordert, nun verweigern sie im Landtag die Einführung mit einer fadenscheinigen Begründung. Eine Kennzeichnung führt letztendlich zu einer bürgernahen und transparenteren Polizei. Auch wenn wir die Position der Polizei und der Gewerkschaften nachvollziehen können, ist es wichtig zu betonen, dass es nicht um Misstrauen, sondern um rechtsstaatliche Prinzipien geht. Zu denen gehören Transparenz, das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Rechtsgebundenheit allen staatlichen Handels,“ so abschließend Dillschneider.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-098.html