Meyer-Gluche: Die Erkenntnisse der Krise nutzen um Teilhabe und Transparenz zu verbessern
Mit Blick auf die aktuelle Corona-Krise fordert die Generalsekretärin der saarländischen Grünen, Barbara Meyer-Gluche, eine krisenfeste Novellierung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG). Die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien müsse auch in derartigen Krisenfällen durch entsprechende digitale Ergänzungsinstrumente gesichert werden. Die demokratische Teilhabe der gewählten Mandatsträger solle künftig in derartigen Situationen auf verschiedenen Wegen ermöglicht werden. Der erste Schritt müsse zeitnah geschehen.
Meyer-Gluche, die auch Saarbrücker Bürgermeisterin ist, sagte dazu: „Die Ausgangsbeschränkungen machen es derzeit weitestgehend unmöglich, dass Gremien in ihrer gesetzlichen Stärke in den Kommunen zusammenkommen. Der Stadtrat Saarbrücken ist beispielsweise nur beschlussfähig, wenn mehr als 32 Mitglieder anwesend sind. Das stellt die Kommunalpolitik vor besondere Herausforderungen und es stellt Gefahren für die Beteiligung vor Ort dar. Die Kommunen müssen gerade in derartigen Krisensituationen handlungsfähig bleiben und sie sollten dabei auch die gewählten Gremien in diese schwierigen Entscheidungen einbeziehen können. In den letzten Jahrzehnten war das in dieser Form glücklicherweise nicht erforderlich. Die aktuelle Krise zeigt da aber Schwachstellen auf, die man schließen sollte. Die Digitalisierung gibt uns zudem jetzt auch die Mittel an die Hand.“
So habe sich die öffentliche Verwaltung in kürzester Zeit auf die neuen Gegebenheiten eingestellt, Heimarbeitsarbeitsplätze eingerichtet und digitale Besprechungsräume eingeführt. Für die Gremiensitzungen seien diese Möglichkeiten derzeit noch per Gesetz ausgeschlossen, was die Landesregierung zumindest für Abstimmungen erst im Mai ändern möchte. Die Grünen-Politikerin fordert deshalb eine gründliche Novellierung der gesetzlichen Grundlagen: „Man sollte die Erkenntnisse dieser Krise gemeinsam mit den Kommunen und den Akteuren auf den verschiedenen Ebenen nutzen und eine grundlegende Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen in Angriff nehmen. Dabei können wir nicht nur die Arbeit durch neue technische Möglichkeiten erleichtern, wir können sie auch transparenter für die Bürgerinnen und Bürger machen.“
Meyer-Gluche verweist auf andere Beispiele aus anderen Bundesländern: „In Baden-Württemberg will das Land Videokonferenzen für den Gemeinderat zulassen und den Gemeinderäten und Kreistagen angemessene Arbeitsmöglichkeiten zu geben. Für die Öffentlichkeit sollen diese Sitzungen übertragen werden. Nordrhein-Westfalen hat inzwischen einen neuen Paragraphen in der Gemeindeordnung geschaffen, nach dem in eilbedürftigen Angelegenheiten zumindest ein Beschluss im Umlaufverfahren getroffen werden kann. Der saarländische Landtag ist für die grundlegenden Fragen aufgefordert, schnellstmöglich mit einer entsprechenden Gesetzesänderung für digitale Möglichkeiten von Gremiensitzungen einen Schritt zur Sicherung der demokratischen Teilhabe vor Ort zu sichern. Weitere Novellierungen mit den Erkenntnissen der Krise können dann in einem breiten Erörterungsprozess folgen.“