StartPolitikGrüne Saar zur Kommunalwahl: Betreuten Menschen eine Stimme geben

Grüne Saar zur Kommunalwahl: Betreuten Menschen eine Stimme geben

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Tressel: Landtagsfraktionen dürfen Umsetzung des Richterspruchs nicht verschleppen

Als Reaktion auf die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, wonach betreute Menschen bei der Europawahl teilnehmen dürfen, fordern die Saar-Grünen die Landtagsfraktionen auf, betreuten Menschen auch bei zeitgleich stattfindenden Kommunalwahl eine Stimme zu geben. Während der Landtag von Rheinland-Pfalz dies längst einstimmig beschlossen habe, gebe es der Internetseite des Saar-Landtags zufolge bislang weder ein Gesetzentwurf der GroKo, noch der Opposition. Wer wider besseres Wissen Menschen ihr Recht auf politische Teilhabe verwehre, so Grünen-Landeschef Tressel, schade dem demokratischen Rechtsstaat im Saarland.

„Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts steht eindeutig fest: Betreute Menschen dürfen bereits bei der Europawahl ihre Stimme abgeben. Das Vorhaben der Großen Koalition, den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss erst nach der Europawahl umzusetzen, ist damit gescheitert. Folglich müssen sich die Landtagsfraktionen im Saarland endlich bewegen, damit bei den zeitgleich stattfindenden Kommunalwahlen niemand ohne hinreichend sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise vom Wahlrecht ausgeschlossen wird“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Notwendig sei ein zügiges Handeln, um auch betreuten Menschen mit Behinderung bei den anstehenden Kommunalwahlen eine Stimme zu geben. Tressel: „Während Rheinland-Pfalz parteiübergreifend und entschlossen handelt, herrscht bei allen Landtagsfraktionen im Saarland völlige Lethargie, obwohl die Wahl immer näher rückt. Es ist ein Trauerspiel für den demokratischen Rechtsstaat im Saarland, dass wider besseres Wissen bei den anstehenden Kommunalwahlen offenbar Menschen das Recht auf politische Teilhabe verwehrt werden soll, während sie zeitgleich bei der Europawahl teilnehmen dürfen. Offenbar muss erst jemand klagen, bevor die Landtagsfraktionen handeln.“

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