StartPolitikGrünes Bündnis Saarland fordert Aufarbeitung und Konsequenzen

Grünes Bündnis Saarland fordert Aufarbeitung und Konsequenzen

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Grünes Bündnis Saarland fordert sofortige Konsequenzen und eine vollständige Aufarbeitung der Vorgänge, die zur Ablehnung der Landeswahlliste geführt haben
Mit der heutigen Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist es amtlich: die Saarländer:innen können mit ihrer Zweitstimme nicht Grün wählen. Die einzige überzeugende politische Kraft im Kampf gegen den Klimawandel und für eine sozial gerechte Klimapolitik wird damit vom politischen Wettstreit ausgeschlossen.Das Grüne Bündnis kündigt an, die Entscheidung der Wahlausschüsse durch eine Wahlprüfungsbeschwerde nach der Bundestagswahl überprüfen zu lassen. Die nicht einheitliche Entscheidung des Bundeswahlausschusses habe gezeigt das hier durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten werden können.


Stellungnahme Jeanne Dillschneider (Grüne Jugend Saar): „Es ist sehr bedauerlich, dass die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimme gewählt werden können. Für die Wählerinnen und Wähler ist das ein herber Verlust, sie können ihre Stimme nun nicht mehr für mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit abgeben. Hubert Ulrich hat mit seinem absoluten Machtanspruch nicht nur den Verband ins Chaos gestürzt, sondern es trotz zahlreicher Gelegenheiten nicht geschafft, eine rechtssichere Delegierten-Liste aufzustellen. Durch seine mehrfachen Verstöße gegen die Parteisatzung hat er die Partei in eine rechtlich unmögliche Lage gebracht. Auch sein direktes Umfeld hat alles getan, um die Aufstellung einer gültigen Liste zu verhindern. Außerdem fordern wir als Grüne Jugend Saar Hubert Ulrich zum Parteiaustritt auf, werden uns aber in jedem Fall an der Prüfung eines Parteiordnungsverfahrens anschließen.“


Stellungnahme Lisa Becker (Vertrauensperson):“Ich bin sehr enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung im Bundeswahlausschuss und kann dieses juristisch nicht nachvollziehen. Der Ausschuss argumentiert damit, dass es sich bei dem Ausschluss der Saarlouiser Delegierten um einen erheblichen Wahlrechtsverstoß handele, gegen den im Vorfeld der Wahl hätte vorgegangen werden müssen. Dabei stellt sich die Frage, wie der Landesverband, der selbst nicht verfahrensbeteiligt war, hier hätte eingreifen sollen. Es wird verkannt, dass es den Versuch zur Zulassung der Delegierten durch die Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit seitens des OV Saarlouis gab und dieser erfolglos blieb. Für die Demokratie ist ein enormer Schaden entstanden und ich bedauere es, dass die Saarländer*innen bei der wichtigsten Bundestagswahl ihre Stimme nicht den Grünen geben können.“


Bis zum Schluss haben im GBS vereinigte Mitglieder und Ortsvereine dafür gekämpft, Grüne Politik für das Saarland in Berlin mit einer möglichst starken Stimme vertreten zu dürfen. Diese Bemühungen wurden aktiv von Hubert Ulrich, Yvonne Brück und weiteren Teilen des Landesvorstandes hintertrieben. Die Weigerung Hubert Ulrichs, die Delegierten in Saarlouis neu – und diesmal satzungskonform – zu bestimmen, habe zum Maximalschaden geführt.


Wieder einmal tritt Hubert Ulrich als „Totengräber“ (SR, 16.07.2021) der Saargrünen auf. Bereits sein Unterfangen, gegen die Satzung und unter größtmöglicher Beschädigung verdienter Parteimitglieder für Platz 1 der Liste zu kandidieren, habe die Zweifel an der Redlichkeit seiner Motive bestätigt. Zur Erinnerung: Die letzte Liste mit Hubert Ulrich im Saarland auf Platz 1 wurde 2017 bei der Landtagswahl mit gerade einmal 4% der Stimmen vom Wähler klar abgelehnt. Seit seinem Rückzug sind die Zustimmungsraten für Grüne Politik im Saarland stetig und massiv angestiegen. 2019 bei der Europawahl konnten wir im Saarland 13,2% der abgegebenen Stimme auf uns vereinen. Auch bei den Kreistagswahlen konnte 2019 mit 12,5% ein historischer Höchstwert erzielt werden.
Mit dem egoistischen Machtstreben eines Mannes und weniger ihm eng Vertrauter, die das „System Hubert Ulrich“ mittragen, wurde die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte verhindert. Die Landespartei und viele Mitglieder wurden demontiert und in Teilen sogar der Lächerlichkeit preisgegeben. Das Absinken in der Wählergunst von 15% auf 9% (INSA, 21.07.2021) spricht Bände. Auch diese Fakten werden genau aufzuarbeiten sein. Allerdings lasse sich bereits heute sagen, dass die Mär vom Unschuldslamm Hubert Ulrich, der durch den Bundesvorstand um einen demokratischen Sieg gebracht wurde, mit der Realität nichts zu tun habe.
Fakt sei, dass Hubert Ulrich seit Jahrzehnten so tue, als wäre die Satzung der Grünen Partei für ihn maximal eine gut gemeinte, aber weltfremde Handlungsempfehlung. An Frauenstatut oder Transparenzgebote fühlt er sich nicht gebunden. Diese betreffen aber den Kern des politischen Handelns der Grünen. Dies führe auch dazu, dass das Abstimmungsverhalten vieler Delegierter in Bezug auf Hubert Ulrich und seine Gefolgsleute schon länger nicht mehr mit den tatsächlichen Mehrheits- und Meinungsverhältnissen auf Mitgliederebene übereinstimme. Das GBS begrüße es daher ausdrücklich, dass die fortgesetzten Satzungsverstöße in diesem Jahr durch Schiedsgerichte der Partei konsequent sanktioniert wurden, auch wenn die Folgen mitunter hart waren.


Dass sich gleichzeitig Teile des Landesvorstandes massiv geweigert hätten, an einer Lösung im Sinne der Partei mitzuwirken und sogar die Wählbarkeit durch eine ganze Reihe von Maßnahmen – bis hin zur versuchten Absage des entscheidenden Parteitags und zweifelhafte eidesstattliche Erklärungen – aktiv hintertrieben hätten, mache sie in einer solchen Funktion nicht tragbar.


Insbesondere die Landesschatzmeisterin Yvonne Brück werde aufgefordert, jegliche Parteiämter mit sofortiger Wirkung niederzulegen und dadurch den Weg für einen echten Neuanfang freizumachen.
Ebenso müssten vom neu zu wählenden Landesvorstand gegen die Parteimitglieder, welche bis zuletzt die Interessen der eigenen Partei massiv geschädigt haben, Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss angestrengt werden. Ausdrücklich bitten wir hierbei auch den Bundesvorstand um Unterstützung. Die parteischädigenden Aktivitäten, welche von Yvonne Brück und Hubert Ulrich gesteuert worden seien, müssten vollständig und transparent aufgearbeitet werden. Es müssten wirksame Anpassungen an der Satzung vorgenommen werden, um solche Vorgänge und insbesondere die Manipulation des Delegiertensystems für die Zukunft wirksam zu verhindern.

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