StartWirtschaftGrundsteuerreform: FDP Sulzbach weist auf Tücken hin

Grundsteuerreform: FDP Sulzbach weist auf Tücken hin

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Bernd Schaumlöffel lebt in Hühnerfeld und vertrat die FDP viele Jahre lang im Sulzbacher Stadtrat. Bei der Bearbeitung seiner Erklärung für die neue Grundsteuer sind ihm einige Fallstricke aufgefallen, die eine Erhöhung des bisherigen Betrages um bis zu 700 Prozent verursachen können, wie ein Einzelfall aus seiner Nachbarschaft beweist. In einem Gespräch mit saarnews hat er deshalb ein paar wesentliche Punkte benannt, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Erklärung beachtet werden sollten, damit später nicht deutlich höhere Kosten auf den Hausbesitzer zukommen:

  1. Als Hilfe zur Erstellung der Erklärung, die bis zum 31. Januar bei dem zuständigen Finanzamt vorliegen muss, hat die Verwaltung Ausfüllanleitungen erstellt, die auf den entsprechenden Seiten unter saarland.de heruntergeladen werden können. Darin werden jedoch Bodenrichtwerte genannt, die nicht in allen Fällen zutreffen müssen. So wird ein Gartenland mitunter wie Baugrundstück bewertet.
  2. Ein weiteres Problem könnte sich ergeben, wenn es um die Bestimmung des Hauswertes geht. Als Option wird die Bezeichnung „kernsaniert“ angegeben. Doch Vorsicht! Ein kernsaniertes Haus muss bis auch die Grundmauern entkernt und dann wieder komplett neu aufgebaut worden sein. Eine Renovierung und Anpassung über viele Jahre oder Jahrzehnte hinweg entspricht nicht der Bezeichnung „kernsaniert“. Wenn man also eine komplett neue Heizung, neue Bodenbeläge, Wandverkleidungen etc. installiert hat, muss dies noch keine Kernsanierung sein. Wer dennoch die Option „kernsaniert“ wählt, muss mit einer höheren Einstufung rechnen, denn dadurch ergibt sich ein höherer Wert und somit eine höhere Besteuerung des Gebäudes.
  3. Wer über ein großes Grundstück mit Wohnhaus und Garten verfügt, der sollte die Erklärung mit zwei Anlagen abgeben: die Anlage „Grundstück“ für den bebauten Teil und die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ für das Gartenland.
  4. Die digitale Eingabe verlangt einiges an Computerwissen und überfordert nicht wenige Steuerpflichtige. Es bleibt aber die Möglichkeit, sich die Formulare aus dem Netz unter www.saarland.de herunterzuladen, auszufüllen und an das Finanzamt zu verschicken.
  5. Es trudeln bereits die ersten Bescheide bei den Haus- und Grundstückseigentümern ein. Diese sollten kritisch geprüft werden. Eine einfache Frage, die man sich selbst stellen kann, sollte einen Hinweis darauf geben, ob der Bescheid den Realitäten entspricht: „Würde ich den Wert bezahlen, den der Bescheid ausweist, wenn ich das Anwesen heute kaufen würde?“. Würde die Antwort „Nein“ lauten, so kann man Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
  6. Die Bescheide lösen keine Zahlung aus, sondern geben nur den Messbetrag an. Der sollte nicht mit dem zu zahlenden Steuerbetrag verwechselt werden. Dieser ergibt sich aus dem Produkt von Messbetrag x Hebesatz  und ist deutlich höher.
  7. Die Rechtskraft des Bescheides über die Neuberechnung ihrer Immobilie tritt nach vier Wochen ein. Wer Bedenken hat, sollte diese Frist unbedingt nutzen, um Einspruch einzulegen. Der Einspruch kann jederzeit zurückgezogen werden, aber die Rechtskraft des Bescheides wird verhindert.
  8. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Bescheide einen bis zu siebenfach erhöhten Messbetrag im Vergleich zu dem bisherigen ergeben können.

Bernd Schaumlöffel weist ausdrücklich darauf hin, dass man “Im Zweifel nicht zögern sollte, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Die Materie ist nicht einfach und hat ihre Tücken.“

Die FDP wird in Sulzbach dafür eintreten, dass die Hebesätze angemessen gesenkt werden. Denn die Grundsteuerreform soll ja „aufkommensneutral“ sein – so dem Vernehmen nach die Finanzminister.

Unsere Frage zu dem Thema lautet: Welche Erfahrungen haben Sie mit der neuen  Grundsteuer gemacht? Schreiben Sie uns an redaktion@saarnews.com.

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