StartFeatureHärtefallhilfen Energie für Privathaushalte: Start des Antragsverfahrens

Härtefallhilfen Energie für Privathaushalte: Start des Antragsverfahrens

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Die Härtefallhilfen für private Haushalte im Saarland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute, Montag, 8. Mai, beantragt werden.

Dies gilt für Haushalte, die von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks betroffen sind.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden:

https://nle-Brennstoffhilfe.de

Den Link, sowie weitere Informationen und FAQ findet man auch direkt unter www.saarland.de/privathaushalte

Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

In Einzelfällen können die Antragsformulare postalisch an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden, die beispielsweise über keinen Internetzugang verfügen, oder sich mit digitalem Antragsverfahren nicht hinreichend auskennen. Hierzu können die Formulare ab kommendem Mittwoch, 10. Mai, über die folgende Telefonnummer: 0681-501-4433 oder haertefallhilfen.privathaushalte@wirtschaft.saarland.de bestellt werden. Diese müssen dann wiederum postalisch an die im Formular angegebene Postadresse in Hamburg zurückgesendet werden.

Es wird dennoch empfohlen das digitale Antragsverfahren zu nutzen, da dies die unkompliziertere Variante darstellt. Anträge können bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro pro Haushalt (höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte), der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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