„Auch schon bevor ich den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne hatte, habe ich mich dafür eingesetzt, dass der minderschwere Fall für Wohnungseinbrüche abgeschafft und eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr festgeschrieben wird“, sagt Saar-Minister Klaus Bouillon. „Die jetzige Änderung des Strafgesetzbuches ist ein notwendiger Schritt in der gemeinsamen Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls.“ |
Für einen Einbruch in eine Privatwohnung, wird es zukünftig mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (bis zu 10 Jahren) geben, die Möglichkeit nach unten von der Mindeststrafe abzuweichen, wird es nicht mehr geben.
Der Minister: „Im Saarland verzeichnen wir im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl einen Rückgang von 20,1 Prozent – eine beachtliche Entwicklung, denn diese Quote ist doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Mit der spezialisierten Bearbeitung von Einbrüchen in unserem 3-Standorte-Modell, unseren landesweiten Kontrolltagen oder den Informations- und Präventionsveranstaltungen arbeiten wir erfolgreich an der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität.“ Neben der Verschärfung des Strafmaßes soll auch die Abfrage von gespeicherten Vorratsdaten von Mobilfunkgeräten und Computern möglich sein – eine Neuregelung, die der saarländische Innenminister ebenfalls begrüßt und seit langem fordert. |