Am späten Freitagabend wurde in einem Ortsteil von Freisen eine Ruhestörung durch überlaute Musik gemeldet. Die alarmierten Polizeibeamten trafen an der betroffenen Wohnanschrift auf einen 42-jährigen Mann, der in seinen Geburtstag hineinfeiern wollte.
Eine routinemäßige Überprüfung der Personalien brachte jedoch eine unerwartete Wendung: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl über eine dreimonatige Freiheitsstrafe vor. Dies bedeutete nicht nur das vorzeitige Ende seiner Geburtstagsfeier, sondern auch seine Festnahme durch die Polizei.
Nach der Verhaftung verbrachte der Mann die Nacht in einer Zelle der Polizeiinspektion St. Wendel. Am darauffolgenden Tag wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um die Haftstrafe anzutreten. Das „Geburtstagsgeschenk“ in Form eines Haftbefehls dürfte für das „Geburtstagskind“ eine besonders unerfreuliche Überraschung gewesen sein.