StartWirtschaftHandwerkskammer sieht Existenz kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe bedroht

Handwerkskammer sieht Existenz kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe bedroht

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Die Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Kommunen mehr Freiraum für wirtschaftliche Tätigkeiten zu ermöglichen.

Der saarländische Finanzminister Peter Strobel äußerte sich aktuell zum Thema mit der Aussage, dass die Kommunen im Wettbewerb den Privatunternehmen unterlägen.

Dazu sagt der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes, Bernd Wegner: „Es muss die Frage erlaubt sein, weshalb in einer sozialen Marktwirtschaft es öffentlichen Unternehmen gestattet werden soll, noch stärker in Konkurrenz zu privaten Unternehmen zu treten.“

Das KSVG und der Paragraph 108 schütze die Kommunen vor wirtschaftlicher Tätigkeit und zu großen finanziellen Risiken, „wie man am Beispiel der Fischzucht in Völklingen leidvoll erfahren hat“.

Wegner: „Die beabsichtigte Veränderung des Gesetzestextes deutet klar darauf hin, dass es von Seiten des Landes politisch gewollt ist, den wirtschaftlichen Spielraum der öffentlichen Hand zulasten privater Unternehmen und des Handwerks auszuweiten. Was daran ein ‚fairer Ausgleich‘ sein soll, erschließt sich uns nicht.“

Die Folgen dieser Gesetzesänderung für die private Wirtschaft sind laut Wegner nicht zu unterschätzen. „Alle privaten Unternehmen, alle Start-Ups und Gründer im Handwerk und darüber hinaus in der gesamten Wirtschaft müssten es dann hinnehmen, dass die öffentliche Hand in Konkurrenz zu ihnen träte und ihnen Aufträge und Umsätze streitig machte. Das gefährdet nicht nur Arbeits- und Ausbildungsplätze in privaten Unternehmen, sondern stellt auch eine Bedrohung für die Existenz kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe dar“, so der Präsident weiter. Zudem dürfte sich mit der Ausweitung des Angebots bislang privater Tätigkeiten durch die öffentliche Hand und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsstellen in öffentlichen Unternehmen die ohnehin schon schwierige Fachkräfteversorgung im handwerklichen Wirtschaftsbereich weiter verschärfen.

„Die Abwanderung von Fachkräften in Unternehmen der öffentlichen Hand und die Ausweitung des Leistungsportfolios öffentlicher Unternehmen bedeuten in der Konsequenz, dass der staatliche Sektor zu Lasten des privaten Sektors wächst, und das in Aufgabenfeldern, die unter marktwirtschaftlichen Aspekten betrachtet ganz klar privat sind“, betont HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis. Es sei unstrittig, dass die kommunalen Versorger einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisteten und auch bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielen würden. Reis: „Doch wir können nicht erkennen, inwiefern diesbezüglich eine Änderung des KSVG notwendig ist. Ist es nicht heute schon den Versorgern gestattet, die Leistungen zu erbringen, die notwendig sind, etwa um eine stabile Energieversorgung sicherzustellen?“

Bei der beabsichtigen Änderung des KSVG stellt sich aus Sicht der HWK nur eine einzige, und zwar grundsätzlich ordnungspolitische Frage: Soll der öffentlichen Hand mehr Spielraum für wirtschaftliche Tätigkeiten verschafft werden? Reis dazu: „Wir meinen ganz klar nein. Dort, wo es Angebote auf Märkten gibt oder künftig solche möglich sein könnten, brauchen wir einen Ordnungsrahmen, der dem kreativen privaten Unternehmertum Vorschub leistet und eine tatsächliche Schutzwirkung für die Privatwirtschaft vor wirtschaftlicher Konkurrenz des Staates entfaltet. Es kann und darf nicht sein, dass die öffentliche Hand auf Märkten tätig ist, dort Erträge abschöpft und damit markwirtschaftliches Unternehmertum abwürgt, das uns in unserer sozialen Marktwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten den Wohlstand verschafft hat, den wir heute genießen dürfen. Eine Aufweichung des KSVG, so wie sie derzeit von der Landesregierung geplant ist, lehnen wir ab.“

Abschließend betont Präsident Wegner, dass man erst am Anfang des Gesetzesprozesses sei. Er hofft, „dass der saarländische Landtag hier noch Verbesserungen für die kleinen und mittleren Unternehmen einbaut“.

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