Die CDU-Landtagsfraktion übt scharfe Kritik an den jüngst bekannt gewordenen Details der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum sogenannten Heizölzuschuss. Marc Speicher, energiepolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt, dass die Regelungen „eine einzige Enttäuschung und ein Schlag ins Gesicht vieler Saarländerinnen und Saarländer“ seien.
Die Betroffenen, die auf Pellets umgestellt haben oder mit Heizöl, Flüssiggas oder Koks heizen, werden in vielen Fällen leer ausgehen. So sind Personen, die im Dezember 2022 mit ihrem Weihnachtsgeld den Heizöltank gefüllt haben, nicht antragsberechtigt. Auch diejenigen, die von Januar bis einschließlich November 2022 nicht mindestens den doppelten Preis für Heizöl, Flüssiggas oder Koks im Vergleich zum Vorjahr bezahlt haben, erhalten keine Unterstützung.
Die Regelungen sind nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion unzureichend, zumal das Saarland besonders betroffen ist. Mehr als die Hälfte aller Saarländerinnen und Saarländer heizen mit Öl, Brennholz, Flüssiggas oder Pellets. Daher fordert die Fraktion, dass das Saarland selbst nachlegt und die Landesregierung ein saarländisches Energiegeld einführt. Dieses soll für Bestellungen im gesamten Jahr gelten, wobei ein Anspruch bereits ab einem Anstieg von 70 Prozent der Energiepreise bestehen soll. Die CDU-Landtagsfraktion betont, dass es einen echten Zuschuss und keine falschen Versprechungen braucht.
Ein weiterer Kritikpunkt an der Verwaltungsvereinbarung ist die Antragsstellung: Die Anträge können nur online und erst ab Anfang Mai gestellt werden, rund ein Dreivierteljahr nach der Ankündigung. Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher die Möglichkeit einer Antragsstellung in Papierform für im Internet ungeübte oder unsichere Menschen.
Die Kritik der CDU-Landtagsfraktion zeigt deutlich, dass die aktuelle Heizölzuschuss-Verwaltungsvereinbarung nachgebessert werden muss, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Saarland gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Landesregierung auf die Forderungen reagiert.
Haushalte, die mit Öl, Pellets, Hackschnitzeln oder ähnlichem heizen, können eine Entlastung von maximal 2000 Euro erhalten. Dafür müssen sie einen Antrag stellen und Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen. Der Referenzpreis der Heizmittel spielt dabei auch eine Rolle. Wenn die Rechnung das Doppelte des Referenzpreises übersteigt, können 80% erstattet werden bis zu einem Maximalbetrag von 2000 Euro, wobei die Rechnungssumme mindestens 100 Euro betragen muss. Die Härtefallhilfen können voraussichtlich ab Anfang Mai online beantragt werden.