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Hilfe für Bedürftige: Ausnahmegenehmigungen für Kältebus und Lebensmittelausgabe der Evangelischen Kirchengemeinde St. Johann

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Nachdem mit einer raschen Ausnahmegenehmigung bereits gewährleistet werden konnte, dass „Ingos kleine Kältehilfe‟ weiterarbeiten kann, hat Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt heute zwei weiteren sozialen Hilfsinitiativen Ausnahmegenehmigungen zugestellt. Zum einen kann der Saarbrücker Kältebus weiterhin an Obdachlose Speisen und Güter des täglichen Bedarfs ausgeben. Zum anderen wird der Evangelischen Kirchengemeinde St. Johann ermöglicht, Lebensmittel an Bedürftige im Garten der Alten Kirche in der Evangelischen Kirchstraße 27 auszugeben. Die Genehmigung ist mit Auflagen verknüpft, etwa der Einhaltung eines angemessenen Abstands sowie von Hygienemaßnahmen. Zudem dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig versorgt werden. 

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Die neuen Bestimmungen zur Eindämmung des Virus sind eindeutig. Nur in ganz wenigen Fällen kann und wird die Landeshauptstadt als Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen. Gleichzeitig wollen wir aber gewährleisten, dass gerade soziale Hilfsinitiativen, die sich um Bedürftige kümmern, weiter arbeiten können. Es geht um solche Initiativen, die die Existenz von Menschen sichern, die ohnehin schon in schwierigen Umständen leben und in großer Not sind. Mit weiteren Initiativen stehen wir in Kontakt, unterstützen und suchen – wo möglich – Lösungen.“

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