Ab dem 3. Mai 2021 greift für die Hochschulen im Regionalverband Saarbrücken die mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes eingeführte „Corona-Notbremse“.
Der auch für Hochschulen geltende Schwellenwert wurde nach Feststellung des zuständigen Gesundheitsministeriums an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten. Danach darf ab kommenden Montag an den Hochschulen im betroffenen Gebiet laut Infektionsschutzgesetz kein Präsenzunterricht stattfinden.
Die Universität des Saarlandes und die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes haben bereits frühzeitig vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung beschlossen, das Sommersemester ausschließlich online durchzuführen und die Lehrveranstaltungen nur in digitalem Format anzubieten. Dabei sind Ausnahmen für Praxisformate, die nicht unter den Begriff des Präsenz“unterrichts“ fallen und die nicht in digitaler Form durchführbar sind, möglich. Für beide Hochschulen führt die Geltung der Corona-Notbremse des Bundes ab nächster Woche insofern zu keinen Änderungen des Lehrbetriebs, als deren Vorgaben bereits seit Beginn des Sommersemesters 2021 erfüllt werden.
Sowohl die Universität als auch die Hochschule für Technik und Wirtschaft bemühen sich intensiv darum, auch weiterhin allen Studierenden bestmögliche Studienbedingungen für das Sommersemester zu bieten.
Quelle: Staatskanzlei Saarland