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Homburg will Erweiterung des Fashion Outlets in Zweibrücken nicht klaglos hinnehmen

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Trotz der jüngsten Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die Widersprüche der Städte Homburg, Neunkirchen und Saarbrücken gegen die Erweiterung des Fashion Outlets in Zweibrücken zurückzuweisen, plant die Stadt Homburg weiteren Widerstand. Homburgs Bürgermeister Michael Forster kündigte an, dass die Kreis- und Universitätsstadt die Pläne in der benachbarten Pfalz nicht kampflos hinnehmen werde.

„Zunächst einmal werden wir die jüngste Entscheidung der SGD von unseren Anwälten prüfen und in ihrer Konsequenz bewerten lassen. Natürlich werden wir uns auch eng mit Saarbrücken und Neunkirchen bezüglich weiterer Schritte abstimmen“, erklärte Forster in einer ersten Stellungnahme. Für ihn sei klar, dass der juristische Weg noch lange nicht beendet ist. „Wir sehen in den Plänen, die in Zweibrücken in Sachen deutlicher Erweiterung vorangetrieben werden, unvermindert eine große Gefahr für unsere jeweilige Innenstadt. Dagegen werden wir weiterhin mit allen juristischen Mitteln vorgehen, sofern wir eine realistische Chance auf Erfolg sehen und sofern der neugewählte Stadtrat der Verwaltungsspitze dafür ein Mandat gibt“, betonte der designierte Oberbürgermeister.

Eine neuerliche Möglichkeit für eine erfolgreiche juristische Auseinandersetzung könnte sich durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Erweiterung des Outlets ergeben. Der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken, auf dessen Gelände das Outlet mit derzeit rund 120 Läden und Gastronomiebetrieben liegt, arbeitet offenbar an diesem Bebauungsplan. Nach dessen Erlass seien juristische Klagen gegen den Plan möglich, „denn“, so formuliert Forster, „es werden in der Folge natürlich auch Festlegungen über künftig zulässige Warensortimente und Flächengrößen getroffen“.

Der Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist der Antrag der Stadt Zweibrücken im Februar 2022 bei der SGD Süd als Obere Landesplanungsbehörde auf Zulassung einer Zielabweichung. Grund hierfür ist die geplante Erweiterung des bestehenden Fashion Outlets von derzeit 21.000 Quadratmetern Verkaufsfläche auf insgesamt 29.500 Quadratmeter.

„Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zweibrücken zur Darstellung einer Sonderbaufläche ‚großflächiger Einzelhandel‘ in Verbindung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich“, erläuterte Forster. Die SGD Süd hatte nach Prüfung im August 2023 die Zielabweichung vom raumordnerischen Ziel „städtebauliches Integrationsgebot“ des Landesentwicklungsprogramms mit Nebenbestimmungen zugelassen.

„Gegen diese Entscheidung haben wir, wie auch Saarbrücken und Neunkirchen, fristgerecht Widerspruch erhoben und in der darauffolgenden Zeit auch umfänglich begründet“, sagte Forster. Dass die SGD Süd jetzt diese drei Widersprüche als unzulässig zurückgewiesen hat, gelte es zunächst einmal zu akzeptieren.

Die Widerspruchsbehörde kam in allen drei Verfahren zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Widersprüche wegen mangelnder Widerspruchsbefugnis unzulässig sind. Die SGD schreibt weiter, dass das raumordnerische Ziel „städtebauliches Integrationsgebot“ keine drittschützende Wirkung entfaltet, so dass die Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts nach keiner Betrachtungsweise gegeben ist. „Ob diese Begründung in der Folge Bestand haben wird, wird die Prüfung durch unsere Anwälte zeigen“, sagte der Homburger Verwaltungschef.

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