Jens Spahn lässt unheilbar kranke Suizidwillige ohne Hilfe sterben. Welche Interessen sind im Spiel?
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland setzt sich für Selbstbestimmungsrechte in allen Lebensbereichen ein und verfolgt den aktuellen politischen Umgang mit den Rechten von Menschen in der letzten Phase ihres Lebens mit Besorgnis.
Im März 2017 hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass schwerstkranke, sterbewillige Menschen in Deutschland eine tödliche Dosis Betäubungsmittel (Natrium-Pentobarbital) zum Suizid erhalten können. In den Leitsätzen des Urteils heißt es, der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung sei zwar grundsätzlich nicht erlaubnisfähig, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse jedoch „auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Menschen, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben enden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln.“
Wie durch eine Anfrage des Deutschlandfunks nun bekannt wurde, sind beim dafür zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den vergangenen knapp zwei Jahren 123 Anträge eingegangen. 93 wurden abgelehnt, kein einziger bewilligt. 22 Antragsteller verstarben, bevor ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde.
Bekanntermaßen wird die Herausgabe des Suizidmittels auf Weisung des Gesundheitsministers Jens Spahn verweigert. Es ist zu vermuten, dass diese – nicht nur aus Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen – inhumane Haltung nicht allein auf ethischen Vorbehalten beruht. Vielmehr könnten beim Thema Sterbehilfe auch massive Interessen im Spiel sein. So haben sich in dieser Frage bereits die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Patientenschutz eindeutig positioniert. Erstere hebt die Palliativversorgung als Alternative hervor, letztere sieht sich möglicherweise mehr den katholischen Stiftungsgründern und Spendern aus der Pharmabranche verpflichtet als unheilbar Kranken.
Auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages kam am 20.2.2019 zu keinem weiterführenden Ergebnis. Während Ärzteverbände, die Deutsche Stiftung für Palliativmedizin und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe nach wie vor keinen Handlungsbedarf sehen, empfehlen die angehörten Rechtsexperten die Lösung des aktuellen Problems rechtlicher Unsicherheit durch eine Präzisierung der Regelungen imBetäubungsmittelgesetz und durch Rechtsbereinigung. Allerdings dürfen aus Sicht des HVD weder diese Lösungsversuche noch das Warten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die anhängigen Beschwerden gegen den 2015 neu eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 dazu führen, dass akut in Not befindlichen Patienten eine schon jetzt rechtmäßige Hilfe verwehrt wird.
„Es ist die Aufgabe der kritischen Öffentlichkeit sowie freier Medien, über diese Umgehung geltenden Rechts zu informieren und über dahinter wirkende Interessenlagen aufzuklären. Das Verhalten des Gesundheitsministers ist aus unserer Sicht ein unzulässiger Eingriff in persönliche Freiheitsrechte und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Der uneingeschränkte Schutz der Menschenwürde gilt auch für unheilbar kranke Sterbewillige“, so Hedwig Toth-Schmitz, Vorsitzende des Humanistischen Verbandes Rheinland-Pfalz/Saarland.
Zum Humanistischen Verband:
Der Humanistische Verband Deutschlands ist eine nach dem Grundgesetz den religiösen Organisationen gleichgestellte Weltanschauungsgemeinschaft, deren Mitglieder ein rationales, naturalistisches Weltbild vertreten. Er legt Wert auf kritische Vernunft, gesellschaftliche Verantwortung und Solidarität. Auf politischer Ebene tritt er für die Interessen und Rechte konfessionsfreier Menschen ein.