HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis (Foto: HWK)
Wie viel Unternehmertum steht Kommunen zu? Diese Frage wird in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung (SZ) diskutiert. Anlass sind Überlegungen des saarländischen Innenministeriums, öffentlichen Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerken größere Spielräume für die eigene wirtschaftliche Betätigung zu eröffnen. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) spricht sich klar gegen diese Öffnung und für den Vorrang der Privatwirtschaft aus. Damit schließt sie sich der Kritik des Arbeitgeberverbands des Saarländischen Handwerks (AGVH) an.
Die wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Unternehmen soll durch eine Änderung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erleichtert werden. Der entsprechende Referentenentwurf zur KSVG-Novelle sieht vor, dass künftig öffentliche Unternehmen, insbesondere Stadtwerke als kommunale Versorger, verstärkt auf privaten Märkten in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten können. In der Diskussion um den Änderungsentwurf wird in der heutigen SZ-Ausgabe das Innenministerium des Saarlandes zitiert: Es müsse „sichergestellt werden, dass kommunale Versorger am Markt bestehen können.“ Damit seien die Zeiten vorbei, in denen Stadtwerke nur bis zum Stromzähler zuständig seien und danach der Privatwirtschaft das Feld überließen.
Aus Sicht der HWK dürfen die Folgen für die private Wirtschaft nicht unterschätzt werden. Bestehende Handwerksbetriebe und Gründer im Handwerk und darüber hinaus Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen müssten es dann wohl hinnehmen, dass die öffentliche Hand in Konkurrenz zu ihnen trete und ihnen Aufträge und Umsätze streitig mache. Das gefährde nicht nur Arbeitsplätze in privaten Unternehmen, sondern bedrohe auch die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und damit nicht zuletzt von Handwerksunternehmen.
HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis argumentiert: „Bei einer Änderung des Paragraphen 108 KSVG stellt sich aus unserer Sicht nur eine einzige Frage: Soll der öffentlichen Hand mehr Spielraum für wirtschaftliche Tätigkeiten verschafft werden? Die Gefahr dabei ist, dass private Unternehmen verstärkt Konkurrenz von öffentlichen bekommen würden. Wir meinen ganz klar nein. Dort, wo der Markt ein Angebot bereithält oder in der Lage ist, ein solches zu schaffen, brauchen wir ganz klar einen Ordnungsrahmen, der der Privatwirtschaft Vorrang gewährt. Es kann und darf nicht sein, dass die öffentliche Hand auf Märkten tätig ist, dort Erträge abschöpft und damit markwirtschaftliches Unternehmertum abwürgt, das unserer sozialen Marktwirtschaft den Wohlstand gebracht hat, den wir heute genießen dürfen“.