StartThemenHWK: Mindestlohn darf nicht zum politischen Spielball werden

HWK: Mindestlohn darf nicht zum politischen Spielball werden

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Von der in diesem Jahr geplanten Mindestlohn-Erhöhung auf zwölf Euro würden neben Teilzeit-Kräften auch rund 2,5 Millionen aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Beschäftigten profitieren. So schreibt es die Saarbrücker Zeitung in ihrer Ausgabe von Mittwoch, 19. Januar, und beruft sich auf ein noch unveröffentlichtes Papier des Arbeitsministeriums. Dazu äußert sich die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK).

Von der in diesem Jahr geplanten Mindestlohn-Erhöhung auf zwölf Euro würden neben Teilzeit-Kräften auch rund 2,5 Millionen aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Beschäftigten profitieren. So schreibt es die Saarbrücker Zeitung in ihrer Ausgabe von Mittwoch, 19. Januar, und beruft sich auf ein noch unveröffentlichtes Papier des Arbeitsministeriums.

Dazu äußert sich die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) wie folgt: „Der Mindestlohn wird hier zum politischen Spielball. Mit der politisch gewollten Erhöhung wird die Mindestlohnkommission übergangen, die ja eigentlich dazu da ist, über die regelmäßige Erhöhung des Mindestlohns zu befinden. Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um einerseits zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Bestimmung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission nachlaufend an der Tarifentwicklung“, sagt HWK-Präsident Bernd Wegner. 

HWK-Hauptgeschäftsführer Bernd Reis ergänzt: „Die Erhöhung auf 12 Euro betrifft im Handwerk nicht alle Gewerke, insbesondere nicht diejenigen, in denen zwischen den Tarifpartnern mit dem Vertrauen auf die Tarifautonomie Tarifverträge ausgehandelt wurden. In den Handwerkszweigen, in denen der Mindestlohn relevant wird, darf die Anhebung nicht zu kurzfristig erfolgen. Im Übrigen muss eine solche Anhebung immer auch im Lichte der derzeit hohen Inflationsrate betrachtet werden.“ 

Generell gilt laut Präsident und Hauptgeschäftsführer: „Fragen der Entlohnung sollten mit Blick auf die Tarifautonomie grundsätzlich die Tarifpartner klären. Auch sollte bei Fragen des Mindestlohns die eigens gebildete Kommission weiterhin einbezogen bleiben.“

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