Entgegen der Behauptung der Saarländischen Krankenhausgesellschaft ist die Notfallversorgung auch in Zukunft gesichert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet nicht über die Anzahl der an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser im Saarland. Er legt die Kriterien fest, die Krankenhäuser berechtigen, einen Zuschlag für die Notfallversorgung zu erheben.
Ende 2015 wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes vom Gesetzgeber der Auftrag an den G-BA erteilt, ein gestuftes Konzept zur Notfallversorgung zu entwickeln, das auf Qualitätskriterien beruht. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Qualität der Notfallversorgung zu verbessern. So sollen zukünftig alle Patienten im Notfall darauf vertrauen können, eine optimale Versorgung zu erhalten. Seit dem Inkrafttreten am 1.Januar 2016 verhandeln der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) über eine Lösung. Die Konzepte beider Partner sind der Qualität der Notfallversorgung verpflichtet und beschreiben die Vorgaben zu Art und Anzahl der Fachabteilungen, zu Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals und des zeitlichen Umfangs. Die Behauptung der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, dass künftig nur noch vier Saar-Kliniken an der Notfallversorgung teilnehmen, findet sich in keinem Entwurf zur Notfallversorgung wieder. Das Modell des GKV-SV sieht derzeit in verschiedenen Stufen die Teilnahme von mindestens 11 Kliniken im Saarland vor. Ein Kassenmodell, das nur vier Saarkliniken in der Notfallversorgung beinhaltet, existiert weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Auch beim Modell der DKG nehmen über 70 % der Saarkliniken an der Notfallbehandlung teil. Der von der Saarländischen Krankenhausgesellschaft behauptete Ausschluss des Standortes Lebach von der Notfallversorgung ist ebenso in keinem der beiden Modelle vorgesehen.
Ebenso bleibt in der bisherigen Berichterstattung unerwähnt, dass es jedem Krankenhaus freisteht, zu entscheiden, ob es an der Notfallversorgung teilnimmt. Bereits heute erbringen die Kliniken, die die Qualitätskriterien des GKV-Modells erfüllen, 89% der aktuellen Notfallversorgung.
IKK-Vorstand Prof. Jörg Loth weist jedoch darauf hin, dass bei aller Notwendigkeit zur Neuorganisation die Qualität der Notfallversorgung auch in den ländlichen Gebieten des Saarlandes gesichert sein muss. Die besondere Versorgungsstruktur im Saarland ist bei diesen Planungen zu berücksichtigen. „Einer Entscheidung, die die Versorgung unserer Versicherten im Notfall gefährdet, werden wir energisch entgegen treten“, ergänzt Prof. Loth. „Dabei sind alle Akteure zu einer konstruktiven Lösung aufgerufen. Gerade nach der Schließung des Klinikstandortes Wadern ist hierzu eine besondere Umsicht und Sensibilität geboten“, so Prof. Loth weiter.
Der Beschluss des G-BA, in dessen Vorbereitung das Land eingebunden war, sollte abgewartet werden, um gemeinsam die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu besprechen. Zusätzlich können alle Kliniken im Rahmen des vom Land aufgestellten Krankenhausplanes zu jedem Zeitpunkt die Kriterien für eine Teilnahme an der Notfallversorgung erfüllen. „Wer heute die Kriterien, auch nach dem Vorschlag der DKG nicht erfüllt, kann dies nachholen“, führt Dr. Lutz Hager, Geschäftsführer der IKK Südwest, aus.