Ministerium für Bildung und Kultur setzt UNESCO-Übereinkommen um – Vorschläge können eingereicht werden
Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 verabschiedet. Deutschland, als einer von mittlerweile 180 Vertragsstaaten, ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) wird das Übereinkommen nun im Saarland mit einem eigenen Landesverzeichnis umsetzen.
Ziel ist es, das Bewusstsein für das immaterielle Kulturerbe stärker in der Bevölkerung zu verankern. Vorschläge für die Aufnahme von immateriellem Kulturerbe in das Landesverzeichnis können bis zum 31. Januar 2022 beim MBK eingereicht werden.
Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Wir Saarländerinnen und Saarländer haben ein reiches kulturelles Erbe, dazu gehört ganz sicher unser großartiges Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Aber wir haben auch eine Fülle an immateriellem Kulturerbe, wie etwa das Steigerlied, unsere saarländische Fastnacht oder auch der Viez. Immaterielles Kulturerbe ist Ausdruck von Kreativität, vermittelt Kontinuität und Identität, prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Ob Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste – Immaterielles Kulturerbe ist lebendig. Indem wir eine Expertenkommission und eigenes Landesverzeichnis einrichten, wollen wir das Bewusstsein dafür stärken, was unsere schöne Heimat ausmacht.“
Anke Rehlinger, stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: „Unser Saarland ist fest verwurzelt in Traditionen, Werten und typisch saarländischer Kultur. Auch, wenn vieles sich ändert, ist es ein Wert an sich, unser Erbe zu erhalten. Deshalb freut es mich sehr und ich bin Christine Streichert-Clivot sehr dankbar, dass auch das Saarland schon bald eine Liste Immaterielles Kulturerbe führen wird. Ich hatte im Sommer bereits das Steigerlied dafür vorgeschlagen, auch Lyoner oder andere saarländische Besonderheiten sind aus meiner Sicht gut geeignet. Das Steigerlied steht für die Bergmannskultur, die noch heute das Saarland und unser Zusammengehörigkeitsgefühl prägt.“
Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren und Vorschläge für die Aufnahme in das Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe machen möchten, können diese bis zum 31. Januar 2022 beim Ministerium für Bildung und Kultur einreichen. Um die eingehenden Bewerbungen nach den Kriterien für das Immaterielle Kulturerbe zu prüfen und zu bewerten und für eine Aufnahme in das Landesverzeichnis sowie gegebenenfalls auch für das Bundesverzeichnis der Deutschen UNESCO-Kommission zu empfehlen, beruft das MBK eine Expertenkommission ein. Die Kommission soll auch Vorschläge erarbeiten, wie das Übereinkommen etwa durch Vorträge und Informationsveranstaltungen weiter in der saarländischen Bevölkerung verankert werden kann.
Die Expertenkommission wird mit je einem Mitglied auf Vorschlag des Verbands Saarländischer Amateurtheater, der Handwerkskammer des Saarlandes, des Lehrstuhls für Historisch Orientierte Kulturwissenschaften der Universität des Saarlandes, der Kommission für Saarländische Landesgeschichte, des Historischen Vereins für die Saargegend, des Literaturarchivs Saar-Lor-Lux-Elsass sowie des Landesverbandes der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine des Saarlands. Das MBK hat diese Institutionen aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2021 Vorschläge für die Besetzung der Kommission zu machen.
Vorschläge für die Aufnahme in das Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe sind an ike@kultur.saarland.de zu richten. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/kulturportal/kulturpolitik/ike1/ike1_node.html
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur