StartThemenAndreas Münster-ProHochwald-Stadtratssitzung Wadern-24.11.2016

Andreas Münster-ProHochwald-Stadtratssitzung Wadern-24.11.2016

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Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Stadt befindet sich im Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Das bedeutet, der Stadtrat entscheidet, in welchem Bereich der Stadt Wadern der Nutzung von Windkraft substanziell Raum verschafft werden kann. Er entscheidet nicht über die Genehmigung oder den Bau solcher Anlagen.Windenergie ist sowohl sachlich als auch emotional ein hoch komplexes Themenfeld. In vielen Veröffentlichungen u. a. im Amtsblatt und bei der Informationsveranstaltung am 01.September dieses Jahres  in der Herbert-Klein-Halle wurde ausführlich über die komplexe Rechtslage informiert.

Zusammenfassend möchte ich die Fakten kurz mit einfachen Worten beschreiben:

Die Stadt Wadern hat aus dem Jahr 2013 einen gültigen „sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ (sTFNP). Warum dann eine Änderung dieses Planes? Die Antwort: Weil dieser beklagt wurde und diese Klage derzeit lediglich ruht. Wie mehrfach von Rechtsseite bestätigt wurde, wird die Stadt Wadern diesen Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren. Mit der Folge, dass jede Fläche unserer Stadt zum Zwecke der Nutzung von Windenergieanlagen überplant werden kann. Dies würde u. a. bedeuten, dass die Mindestabstandsflächen zur Wohnbebauung 650 Meter betragen würden.

Der Stadtrat hat im Sommer 2015 in einer öffentlichen Sitzung einstimmig u. a. die Vorsorgeabstände zu Wohnbauflächen auf 800 Meter und zu Wohngebäuden im Außenbereich auf 650 Meter festgelegt.  Um es ganz klar zu sagen. Dies war nur der erste Schritt auf einem langen Weg.

Im Sommer dieses Jahres fand dann eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Auftakt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Herbert-Klein-Halle statt. Im Anschluss hatten alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken – innerhalb von vier Wochen – zu äußern. Von diesem Recht haben viele Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.

Die Stadt Wadern ist verpflichtet der Windenergie in „substanzieller Weise“ Raum zu schaffen. Vereinfacht gesagt: Tut sie dies nicht, macht sie dies nicht in ausreichendem Umfang  oder verzögert sie ihre Entscheidung unnötig, wird sie rechtlich angreifbar und die gesamte Stadtfläche wird überplanbar. Mit den o. g. Konsequenzen – u. a. also ein Mindestabstand von nur 650 Metern zur Wohnbebauung.

Mit der heutigen Entscheidung werden „Rahmenbedingungen“  geschaffen für einen neuen Planentwurf, der dann die Grundlage für eine neue Entscheidung des Stadtrates sein wird. Nach dieser neuen Entscheidung – die voraussichtlich im Dezember oder Januar fallen wird – wird es erneut eine öffentliche Auslegung geben, bei der dann alle Bürgerinnen und Bürger und alle Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben werden, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Nach dieser Auslegung besteht dann weiterhin die Möglichkeit die geäußerten Bedenken und Änderungswünsche in den Planentwurf einzuarbeiten. Erst dann fast der Stadtrat den Bewilligungsbeschluss zur Vorlage der Planung bei der Genehmigungsbehörde. Und erst nach Genehmigung des Innenministeriums und anschließender öffentlicher Bekanntmachung wird die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans rechtskräftig. Bei dem heutigen Beschluss handelt es sich also um eine Verpflichtung der Stadt Wadern aller seiner Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, um diese vor finanziellen Nachteilen und vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Bei diesem Verfahren wurde und wird also niemand „hinters Licht geführt“ oder „über den Tisch gezogen“. (Beides sind Äußerungen, die in diesem Zusammenhang bereits gefallen sind.) Ganz im Gegenteil. Hier wurde und wird so frühzeitig wie irgend möglich die Bevölkerung an der Entscheidungsfindung beteiligt.

So weit kurz zusammengefasst die Fakten.

Die Energiewende und die entsprechenden Gesetze wurden von der Bundesregierung und dem Bundestag beschlossen. Und wir von ProHochwald sind der Meinung „Das ist gut so!“. Wer unseren Wohlstand und die Natur auch für die Zukunft sichern und erhalten will, muss heute tätig werden. Windenergieanlagen sind nach heutigem Stand der Technik ein Teil dieser Lösung. Über die Ästhetik der derzeit in fast allen Gebieten des Saarlandes entstehenden Windräder kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Aber hierrüber hat der Stadtrat der Stadt Wadern nicht zu entscheiden. Fest steht aber auch: Sämtliche Nachbargemeinden haben ihre Vorsorgeabstände zu Wohnbauflächen auf 1000 Meter festgelegt. Die neue Rheinland-Pfälzische Landesregierung  plant landesweit diesen Abstand ebenfalls auf 1000 Meter festzusetzen. Eine saarlandweite, einheitliche gesetzliche Regelung wie sie auch die BI Wenzelstein in ihrer Resolution fordert, würde für alle Beteiligten mehr Klarheit schaffen und wäre für die Zukunft sicherlich zu begrüßen. Sie birgt aber auch Gefahren.

Die Stadtratsfraktion ProHochwald ist der Meinung, dass die in der Stufe 4 vorgeschlagenen Vorsorgeabstände – u. a. also ein Mindestabstand der Windenergieanlagen von 1000 Metern zu Wohnbauflächen und 800 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich – der nach aktueller Rechtssprechung richtige Kompromiss bedeutet.  Ein vernünftiger Kompromiss um zum einen der Windenergie substantiellen Raum zu verschaffen und rechtlich nicht angreifbar zu sein, zum anderen aber auch ein guter Kompromiss um den berechtigt geäußerten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Wir können die Forderung der BI Wenzelstein auf einen Mindestabstand von 1200 Metern durchaus nachvollziehen. Betrachtet man jedoch die aktuelle Rechtssprechung, besteht die nicht kalkulierbare Gefahr,  einen drohenden Rechtsstreit – und somit „alles“ zu verlieren. Einen Mindestabstand von 650 Metern möchten wir von ProHochwald jedenfalls nicht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit

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