StartWirtschaftInflation verschlimmert Überschuldungsprobleme: Schuldnerberatung der Diakonie Saar berichtet über erhöhte Nachfrage

Inflation verschlimmert Überschuldungsprobleme: Schuldnerberatung der Diakonie Saar berichtet über erhöhte Nachfrage

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Die finanzielle Lage vieler Privathaushalte, die bereits durch die Pandemie unter Druck stand, wird durch die aktuelle Inflation weiter verschärft. Dies geht aus den Berichten der Diakonie Saar hervor, die anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ihre aktuellen Zahlen vorlegt. Demnach stiegen die Anfragen für Beratungen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um über 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt 118 Personen suchten in Völklingen nach Beratung.

Matthias Ewelt, Geschäftsführer der Diakonie Saar, erklärt: „Unter den Folgen der verschärften wirtschaftlichen Situation leiden gerade Menschen mit geringem Einkommen, wie Alleinerziehende, Rentner und Rentnerinnen, chronisch Kranke und Empfänger*innen von Transferleistungen.“

Die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie und Wohnen machen es für diese Personengruppen immer schwieriger, ihre Schulden, Versicherungsbeiträge und andere regelmäßige Verpflichtungen zu begleichen. „Die soziale Teilhabe ganzer Familien ist gefährdet. Aus einer Verschuldung wird so eine Überschuldung, die ohne fachliche Unterstützung kaum zu überwinden ist“, so Ewelt. Er merkt an, dass diese Entwicklung auch zunehmend Personengruppen trifft, die bisher ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnten.

Die Diakonie Saar unterstützt die Forderung der AG SBV nach einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Beratungen und der damit verbundenen längeren Wartezeiten auf Ersttermine seien entsprechende Beratungskapazitäten dringend erforderlich.

Ewelt sieht keine baldige Entspannung der hohen finanziellen Belastung von Privathaushalten in Sicht und unterstützt daher die Forderung der AG SBV, dass existenzsichernde Leistungen und zweckgebundene Zahlungen zum Inflationsausgleich grundsätzlich pfändungsgeschützt sein sollten.

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