In Zeiten der Inflation und steigender Lebenshaltungskosten gewinnt die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie an Bedeutung als Sonderzahlung für Beschäftigte. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern ist sie eine lukrative Alternative zum klassischen Weihnachtsgeld, da sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei ist und somit in voller Höhe bei den Angestellten ankommt.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die nicht von allen Unternehmen angeboten wird. Der Durchschnittsbetrag liegt bei rund 2.809 Euro brutto. Die Inflationsausgleichsprämie hingegen bietet den Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeitenden bis Ende 2024 steuerfrei auszuzahlen. Viele Firmen haben bisher nur Teilbeträge gewährt, sodass noch Spielraum für weitere Zahlungen besteht.
Ein wesentlicher Vorteil der Inflationsausgleichsprämie ist, dass sie ohne steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belastungen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ist. Im Gegensatz dazu ist das Weihnachtsgeld voll lohnsteuerpflichtig, was zu einer höheren Steuer- und Abgabenlast führt. Ein beispielhafter Vergleich zeigt, dass von 3.000 Euro Weihnachtsgeld effektiv nur 1.646 Euro beim Angestellten ankommen, während die Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe ausgezahlt wird.
Minijobber profitieren besonders von der Inflationsausgleichsprämie, da sie nicht auf das Jahresgehalt angerechnet wird und somit keine sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hat. Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld, welches das Jahresentgelt erhöhen und zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führen kann, bleibt die Prämie ohne Auswirkungen auf den Status des Minijobs.
In der Vorweihnachtszeit bietet die Inflationsausgleichsprämie somit eine willkommene finanzielle Unterstützung für Beschäftigte, die zusätzlich zum Weihnachtsgeld oder als eigenständige Sonderzahlung gewährt werden kann.