Anordnung der Quarantäne erfolgt nach wie vor über die Behörden
Aufgrund der hohen Zahl an infizierten Personen wird das Kontaktpersonen-Management im Regionalverband effizienter gestaltet. Das Gesundheitsamt setzt dabei ab sofort auf eine größere Mitwirkung der betroffenen Personen. Konkret geht es darum, dass die Infizierten selbst die gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ermittelten Kontaktpersonen telefonisch über das Risiko einer Ansteckung sowie die Quarantänemaßnahmen informieren. Nach wie vor erfolgt die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen über das Gesundheitsamt und die Quarantäne-Verfügung wird vom jeweiligen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde erteilt.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Ziel dieser leicht geänderten Vorgehensweise ist, das Verfahren insgesamt schneller und effizienter zu gestalten. Es darf keine unnötige Zeit verstreichen, bis die betroffenen Personen von den zu beachtenden Maßnahmen erfahren. Denn in genau dieser Zeitspanne kann sich das Virus unwissentlich weiterverbreiten. Deshalb ist es in der jetzigen Situation wichtig und richtig, die betroffenen Personen selbst mit ihren Möglichkeiten in die Pflicht zu nehmen.“
Bei Patienten, bei denen die selbständige Kommunikation nicht gesichert ist, übernimmt das Gesundheitsamt weiterhin direkt den alleinigen Kontakt zu den Kontaktpersonen. Eine weitere Änderung betrifft die Fälle, in denen die Recherche der Kontaktdaten erschwert ist oder die Kontaktpersonen nach mehrmaligen Versuchen nicht erreicht wurde. Hier ergeht auch ohne direkten Kontakt nach 72 Stunden eine Empfehlung an die Ortspolizeibehörden, entsprechende Quarantäne-Verfügungen anzuordnen.
Das Verfahren in Kurzform:
Nach Meldungseingang werden die mit dem Coronavirus Infizierten unverzüglich vom Gesundheitsamt kontaktiert. Ihnen und den direkten Kontaktpersonen im Haushalt wird die Quarantäne zunächst mündlich angeordnet. Die Daten dieser Personen werden der Ortspolizeibehörde übermittelt, die die Quarantäne-Verfügungen postalisch zustellt. Der Patient wird außerdem darum gebeten, eine Liste mit Kontaktpersonen zu erstellen und ihnen telefonisch eine Vorabinformation zu vermitteln, damit diese sich selbständig und unverzüglich in Quarantäne begeben können. Innerhalb von 24 Stunden bespricht ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts mit dem Patienten telefonisch die zuvor übermittelte Liste der weiteren Kontaktpersonen. Gemeinsam wird überprüft, ob die genannten Kontakte einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren und somit unter Quarantäne zu stellen sind, und welchen Berufen sie ausüben. Durch das neue Verfahren der sofortigen Benachrichtigung durch den Patienten haben sich ggf. Kontaktpersonen sogar bereits selbst beim Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt übermittelt auch diese Daten der Ortspolizeibehörde, die die Quarantäne-Verfügungen postalisch anordnet.
Weitere Informationen zum Thema: www.regionalverband.de/corona/kontaktpersonen