StartPanoramaInformationen zur Landtagswahl am 27. März

Informationen zur Landtagswahl am 27. März

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Saarbrücken. Am Sonntag, 27. März, findet die Landtagswahl statt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird ab Mittwoch, 16. Februar, die Wahlbenachrichtigungskarten an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versenden.

Wahllokale 
Um vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Wählerinnen und Wähler Warteschlangen in den Wahllokalen zu vermeiden, wurde deren Zahl von 98 auf 123 erhöht. Wartezeiten im Wahllokal können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der Pandemiesituation wird zudem ein hoher Briefwahlanteil erwartet. 

Auf der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem das zugeteilte Wahllokal angegeben, verbunden mit Informationen zur Barrierefreiheit. Ihr Wahllokal können Saarbrückerinnen und Saarbrücker auch über die Wahllokalsuche unter www.saarbruecken.de/wahlen ermitteln.


Briefwahlbüros  
Die Briefwahlbüros der Landeshauptstadt sind ab Mittwoch, 16. Februar, geöffnet. Insgesamt gibt es vier Büros, in denen Saarbrückerinnen und Saarbrücker ihre Wahlangelegenheiten erledigen können, zum Beispiel einen Antrag auf Briefwahl stellen oder direkt vor Ort wählen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Um die Dienste der Briefwahlbüros zu nutzen, müssen Bürgerinnen und Bürger den Personalausweis mitbringen.

Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Stadtgebiet, die nach Saarbrücken zugezogen sind und daher einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen möchten, können dies nur im Briefwahlbüro im Bezirk Mitte erledigen.

Öffnungszeiten der Briefwahlbüros
Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Mitte können ihre Wahlangelegenheiten bis Freitag, 25. März, im Briefwahlbüro im Bürgeramt City (2. Obergeschoss,Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken) erledigen. 

Öffnungszeiten

·        montags, dienstags, freitags: 7.30 bis 15 Uhr

·        mittwochs: 7.30 bis 12 Uhr

·        donnerstags: 7.30 bis 18 Uhr


Abweichende Öffnungszeiten

Jeweils samstags am 26. Februar sowie am 5., 12. und 19. März ist das Briefwahlbüro Mitte im Bürgeramt City zusätzlich von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Am Freitag, 25. März, können Wahlberechtigte in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr ihre Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro Mitte beantragen und wählen. 

Am Samstag, 26. März, öffnet das Briefwahlbüro in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Es steht in dieser Zeit nicht mehr für den allgemeinen Publikumsverkehr, sondern nur noch für Notfälle zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, die glaubhaft versichern können, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihren Wahlschein verloren haben, erhalten einen neuen. Eine erstmalige Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dann nicht mehr möglich.

Das Wahlamt der Landeshauptstadt ist zu den oben angegebenen Öffnungszeiten telefonisch unter +49 681 905-1212 und per E-Mail anwahlamt@saarbruecken.de erreichbar. 

In den übrigen Bezirken können Wahlberechtigte bis zum 25. März im Rathaus Dudweiler (1. Obergeschoss, Zimmer 112, Rathausstraße 5, 66125 Saarbrücken), im Rathaus Brebach (3. Obergeschoss, Zimmer 312, Kurt-Schumacher-Straße 19, 66130 Saarbrücken) und im Bürgerhaus Burbach in den ehemaligen Räumen der Bank1Saar (Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken) wählen.


Öffnungszeiten: 
montags bis freitags: 8.30 bis 12.30 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten:
Ab Donnerstag, 10. März, weiten die Briefwahlbüros in Dudweiler, Brebach und Burbach ihre Öffnungszeiten aus. Dann sind sie donnerstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Am Freitag, 25. März, sind die drei Büros von 8.30 bis 18 Uhr besetzt.

Briefwahl bequem von zuhause aus beantragen 
Wahlberechtigte haben neben der Briefwahl vor Ort in den Briefwahlbüros mehrere Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen bequem und kontaktlos von zuhause aus zu beantragen:

·        mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann per Post an Landeshauptstadt Saarbrücken, Wahlamt, Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, gesendet werden, per E-Mail an wahlamt@saarbruecken.de oder per Fax an +49 681 905-1615.

·        über den QR-Code auf dem Antrag der Wahlbenachrichtigung

·        online unter www.saarbruecken.de/briefwahl

·        per E-Mail mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse), ist auch diese anzugeben.

Fristen beachten 
Die Frist, um Briefwahlunterlagen online oder per E-Mail zu beantragen, endet am Mittwoch, 23. März. Da die Unterlagen dann nicht mehr postalisch verschickt werden können, empfiehlt sich nach diesem Stichtag ein persönliches Vorsprechen in einem der vier Briefwahlbüros. Die Online-Beantragung der Unterlagen ist bis zum 23. März, 19 Uhr, möglich. 

Wahlbriefe können am 27. März nicht in den Wahllokalen abgegeben werden. Daher weist die Landeshauptstadt darauf hin, die Wahlbriefe rechtzeitig zu versenden. Am Wahlsonntag können Saarbrückerinnen und Saarbrücker die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Rathaus St. Johann in den Briefkasten an der Haupttreppe einwerfen oder im Briefwahlbüro im Bürgeramt City abgeben.

Allgemeine Hinweise zum Wählen unter Corona-Bedingungen 
Coronabedingt müssen Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen beziehungsweise in den Briefwahlbüros eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.

Voraussetzung für den Besuch der Briefwahlbüros der Landeshauptstadt ist die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes.


Weitere Informationen finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/wahlen.

Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken

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