Vollmacht und Betreuungsverfügung sowie Aufgabe eines Betreuungsrichters“
Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband St. Ingbert lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu der öffentlichen Informationsveranstaltung „Vollmacht und Betreuungsverfügung sowie Aufgabe eines Betreuungsrichters“ ein. Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 24. März 2020, um 18.00 Uhr, im Rotkreuz-Zentrum St. Ingbert (Begegnungsstätte), Reinhold-Becker-Str. 2, statt. Als Referentin steht Frau Marion Walther, Direktorin des Amtsgerichts St. Ingbert zur Verfügung.
Psychische Erkrankungen und Altersabbau werden mit der allgemein steigenden Lebenserwartung für immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft zum Schicksal. Aber auch ein Unfall kann, unabhängig vom Alter, jederzeit zu schweren Behinderungen führen. Ebenso wächst die Zahl psychisch Kranker und Suchtkranker unter den Jüngeren. Und nicht zu vergessen: Unter uns leben viele Erwachsene, die von Geburt an geistig behindert sind. Sie alle brauchen Hilfe in Angelegenheiten, die sie selbst nicht besorgen können: Hilfe durch Betreuung, Hilfe durch ehrenamtliche Betreuer!
Der praxisnahe Vortrag ist gedacht für
– diejenigen, die Rechtsvertretung ehrenamtlich mittels Betreuung oder Vollmacht übernehmen möchten,
– für alle, die bereits Betreuungen führen oder Vollmachten ausüben und
– für die, die an dem Thema allgemein interessiert sind oder selbst eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen möchten.
Der DRK-Betreuungsverein kann mittlerweile auf eine Vielzahl Ehrenamtlicher im Bedarfsfalle zurückgreifen. Die Anfragen seitens der Gerichte und der Betreuungsbehörde zur Bereitstellung von ehrenamtlichen Betreuern hat in den vergangenen Jahren jedoch in großem Umfang zugenommen. Deshalb suchen wir im gesamten Gebiet des Saarpfalz-Kreises weitere Menschen, die sich im DRK-Betreuungsverein ehrenamtlich engagieren möchten.
„Betreut werden volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nur teilweise erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig oder körperlich schwer behindert oder altersverwirrt sind. Jede Betreuung soll dem Wohl des Betroffenen dienen. Im Vordergrund soll deshalb der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem stehen. Persönliche Betreuung heißt jedoch nicht, dass der Betreuer selbst Pflegeleistungen erbringen oder hauswirtschaftliche Hilfe erbringen muss“, informiert die Leiterin des DRK Betreuungsvereins, Annelie Faber-Wegener.
Da besonders diese Inhalte nicht nur für die Mitglieder des DRK-Betreuungsvereins interessant sein dürften, sind zu dem Vortrag auch Interessenten aus der Bevölkerung herzlich eingeladen! Um telefonische Anmeldung zur Veranstaltung wird bis zum 23. März 2020 über die Telefonnummer 06894/100-0 gebeten. Die Teilnahme ist kostenlos.