Das saarländische Wirtschaftsministerium hat am vergangenen Wochenende noch einmal darauf hingewiesen, dass alte Führerscheine bald ihre Gültigkeit verlieren. Demnach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellt wurden, in moderne Kartenführerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnishalters bzw. nach dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Nach der jeweiligen Umtauschfrist sind die alten Führerscheine ungültig.
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Führerscheinbesitzer*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 und mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Quierschied sollten ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in den folgenden Tabellen.
Wichtig: Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab unbedingt ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.quierschied.de. Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
• Alter Führerschein
• Biometrisches Passbild
• Bei außerhalb der Gemeinde Quierschied ausgestelltem alten Führerschein: Karteikartenabschrift (erhält man bei der Ausstellungsbehörde)
• Gebühr 25,30 € (bei Umtauschbeantragung fällig)
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.