StartPolitikInfrastrukturgesellschaft: Kernforderungen der Bundesländer erfüllt

Infrastrukturgesellschaft: Kernforderungen der Bundesländer erfüllt

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Anlässlich der heutigen Entscheidung zur Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft erklärte Verkehrsministerin Anke Rehlinger: „Mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenbaubehörde in den Bundesländern und die zukünftige Struktur der Gesellschaft haben wir wichtige Kernforderungen durchgesetzt.“ Im Anschluss an die Bundesratssitzung informierte die Verkehrsministerin die Beschäftigten des Landesbetriebes für Straßenbau über die Änderungen. „Der Bund wird alle im Bereich der Bundesautobahnen bisher tätigen und wechselbereiten Beschäftigten übernehmen. Keiner muss Angst vor Nachteilen haben. Wer nicht wechseln will, wird beim Land weiterbeschäftigt. Die Beschäftigung erfolgt grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort. Für die Personalkosten kommt der Bund auf“, so die Ministerin. Für die Beschäftigten bei der Gesellschaft werden zudem Überleitungstarifverträge verhandelt.

Die neue Gesellschaft wird bereits 2018 gegründet. Die bisherige Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) soll in ihr aufgehen. „Das schafft schneller Planungssicherheit für alle Beteiligten“, sagte die Verkehrsministerin. Sie kündigte an, den Übergang intensiv zu begleiten und sich aktiv für die Beschäftigten einzusetzen. Ein Bund-Länder-Gremium unter Beteiligung der Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Personalvertretungen wird dazu vom Bundesverkehrsministerium eingerichtet. Es nimmt bereits am 20.6.2017 seine Arbeit auf. Weiterhin werde sich im Saarland die bereits im Oktober 2016 eingesetzte „AG Infrastrukturgesellschaft“ um den Übergangsprozess unter Leitung von Staatssekretär Jürgen Barke kümmern. Verkehrsministerin Rehlinger: „Auch hier sind und bleiben die LfS-Personalvertretung und die Gewerkschaften intensiv eingebunden.“

Auch bei der künftigen Organisationsstruktur der Infrastrukturgesellschaft wurde Klarheit erzielt. Sie wird als GmbH errichtet. Eine Privatisierung findet nicht statt. Auch eine künftige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ist jetzt ausgeschlossen. Die ursprüngliche Evaluationsklausel wurde gestrichen. Zusätzlich zur doppelten Privatisierungsschranke (Bund ist und bleibt 100prozentiger Eigentümer der Autobahnen und 100prozentiger Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft) wurde eine dritte Privatisierungsschranke ins Gesetz aufgenommen. Sie schließt eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften aus. ÖPP-Projekte (öffentlich-private Partnerschaft) sind lediglich für Einzelprojekte und nicht für Streckennetze möglich. „Damit ist jetzt auch eine Privatisierung durch die Hintertür nicht mehr möglich“, betonte Ministerin Rehlinger.

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