Die Kommunen des Saarlandes erhielten im Jahr 2018 insgesamt 53,5 Mio. € aus Bedarfszuweisungen, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Landesmitteln.
Klaus Bouillon: „Ich freue mich sehr, die Kommunen damit unterstützen zu können. Die Förderprogramme sind von großer Bedeutung, damit die oftmals schwierige finanzielle Situation etwas entschärft wird und wichtige Projekte realisiert werden können.“
Die Bewilligungen beziehen sich auf die folgenden Zuweisungen und Förderprogramme:
Bedarfszuweisungen in Höhe von 21,4 Mio. € (182 Bescheide)
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in Höhe von 25 Mio. € (93 Bescheide)
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 4,1 Mio. € (12 Bescheide)
Unwetterhilfen ín Höhe von 3,0 Mio. € (38 Bescheide)
Insgesamt also 53,5 Mio. € aufgeteilt auf 325 Bescheide.
Die kommunalen Zuweisungen sind bspw. in folgende Bereiche geflossen:
– Schulen und Kitas: 5 Mio. €
– Kommunale Kooperationen: 3,5 Mio. €
– Finanzielle Unterstützung an die Gemeinden für Sportplätze: 2,7 Mio. €
Die Zuwendungen aus Bundesmitteln sind bspw. in folgende Bereiche geflossen:
– Kitas: 2,7 Mio. €
– Schulen: 12 Mio. €
– Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen: 3 Mio. € (davon 2,5 Mio. € für Feuerwehrfahrzeuge)
Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurden Straßen in Gemeindebaulast durch Gewährung von Landesmitteln in Höhe von 4,1 Mio. € saniert.
Außerdem stellte das Land für die vom Unwetter betroffenen Kommunen finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden zur Verfügung. Die Mittel wurden für die kommunale Infrastruktur von Straßen, Wegen und Plätzen sowie einzelne Sportanlagen kurzfristig und unbürokratisch auf Basis kommunaler Meldungen gewährt. 38 Kommunen wurden insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung gestellt