Innenminister Klaus Bouillon hat am 02. Mai 2018 Bescheide an 14 Kommunen überreicht, die Gesamtfördersumme lag bei 4.332.080 Euro. Insgesamt fördert der Innenminister damit 20 unterschiedliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung der Uferstützmauern des Grabenbachs in Hüttersdorf, die Beschaffung von drei Löschgruppenfahrzeugen für die Stadt Lebach sowie Brandschutzmaßnahmen.
Innenminister Klaus Bouillon unterstützt Kommunen mit über 4 Millionen Euro
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Bei einem Vor-Ort-Termin in Hüttersdorf übergab der Minister zunächst dem Bürgermeister der Gemeinde Schmelz, Herrn Armin Emanuel, einen Bescheid mit einer neuen in Aussicht gestellten Gesamtförderung in Höhe von 819.282 Euro für die Maßnahme „Sanierung der Uferstützmauern in Hüttersdorf“.
Zum Hintergrund dieser Maßnahme:
Im Ortsteil Hüttersdorf der Gemeinde Schmelz sind die Uferstützmauern des Grabenbaches im Bereich der Schließstraße nicht mehr standsicher. Eine Sanierung ist daher unbedingt erforderlich. Mit einem Zuwendungsbescheid vom 20.04.2017 wurde zu zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 555.621,87 Euro eine Bedarfszuweisung in Höhe von 277.811,00 Euro bewilligt.
Zum Ablauf:
Der 1. Bauabschnitt umfasst vier Lose. Nach der Auftragsvergabe für die Ausführung des ersten Loses stellte sich heraus, dass entgegen der ursprünglichen Kostenschätzung keine Fertigteile zu einem günstigen Preis verbaut werden können. Im Zuge eines geotechnischen Gutachtens im Bachbett wurde festgestellt, dass die Gründungssohlen der vorhandenen Uferwände – nicht wie angenommen 60 bis 80 cm – sondern lediglich 10 bis 20 cm unter die Bachsohle reichen.
Dies bedeutet, dass die vorhandenen Uferstützmauern nicht nur oben, sondern auch unten gestützt werden müssen.
Bei einer weiteren Untersuchung des baulichen Zustandes der vorhandenen Ufermauern wurde festgestellt, dass diese bereits unterspült waren. Die Gründungssohle lag in diesen Bereichen auf dem Niveau der Bachsohle. Eine zusätzliche Sicherung der Ufermauern durch eine Unterfangung vor dem Aushub ist unerlässlich, um erhebliche Schäden an den angrenzenden Gebäuden zu verhindern.
Die Standsicherheit ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr gegeben. Die Ufermauern können bei jedem Hochwasser einstürzen bzw. sind bereits eingestürzt, so dass die Sanierung in kürzester Zeit erfolgen muss. Nicht nur alleine deshalb, weil auch die angrenzenden Anwesen von akuten Schäden bedroht sind.
Die neu eingereichten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.655.219,71 Euro, wovon nach baufachlicher Prüfung 1.638.564,23 Euro zuwendungsfähig sind.
Der Ursprungsbescheid vom 20.04.2017 wurde folglich geändert und zugleich eine neue Gesamtzuweisung in Höhe der Regelzuschussquote von 50% = 819.282,00 Euro in Aussicht gestellt.
Aufgrund des begrenzten Mittelkontingents an Bedarfszuweisungen und der Tatsache, dass die Maßnahme von Seiten der Gemeinde Schmelz in mehreren Teilabschnitten durchgeführt wird, wird die Maßnahme auf vier Jahre gestreckt:
1. Finanzierungsabschnitt 2017: 277.811,00 Euro (bereits bewilligt)
2. Finanzierungsabschnitt 2018: 180.490,00 Euro
3. Finanzierungsabschnitt 2019: 180.490,00 Euro
4. Finanzierungsabschnitt 2020: 180.491,00 Euro
Gesamt: 819.282,00 €
Im Anschluss an den Vor-Ort-Termin in Hüttersdorf übergab Minister Bouillon 12 weiteren Kommunen Bewilligungsbescheide in Höhe von 4.332.080 Euro, die sich wie folgt aufteilen:
– bewilligte Bundeszuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I (insgesamt 512.610 Euro, Stadt Lebach)
– bewilligte Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock (insgesamt 3.000.188 Euro, 13 Kommunen)
– Bedarfszuweisung für die Gemeinde Schmelz wie bereits beschrieben (819.282 Euro) aufteilt.