– Progressionsvorbehalt abschaffen
Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert in der Corona-Krise eine Abschaffung des sogenannten Progressionsvorbehaltes, damit Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld auch wirklich steuerfrei sind. Der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher Jochen Flackus: „Millionen Deutsche und zigtausend Saarländerinnen und Saarländer sind in der Corona-Krise auf Kurzarbeit gesetzt und müssen mit deutlichen Einkommenseinbußen leben. Ihnen drohen im kommenden Jahr auch noch erhebliche Steuernachzahlungen, weil das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird, was zur Folge hat, dass sich der Steuersatz der betroffenen Arbeitnehmer erhöht. Den Kurzarbeitern wird also noch mal in die Tasche gegriffen. Deshalb hat die Linksfraktion im Bundestag schon 2009 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung eingebracht, der aber von der Mehrheit abgelehnt wurde. Die CDU hat damals erklärt: ‚ Unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit im Einkommensteuerrecht ist der Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld nur folgerichtig und dementsprechend beizubehalten.‘ Wir sehen das völlig anders: Gerade unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Besteuerung dürfen Millionen Arbeitnehmer, die bereits genug unter der Corona-Krise leiden, nicht noch weiter geschröpft werden. Viele Menschen fragen sich, wieso der Staat in der Krise einerseits Millionen an Großkonzerne gibt, die satte Dividenden oder Boni zahlen oder wie VW 25 Milliarden Euro auf der hohen Kante haben, und sich weigert, Millionen-Einkommen, -Vermögen und -Erbschaften zur Finanzierung der Krisenbewältigung angemessen heranzuziehen, aber andererseits bei den Arbeitnehmern auf keinen Cent verzichten will. Das ist ungerecht und muss abgeschafft werden.“