In der gestrigen Landtagssitzung hat Ministerpräsident Tobias Hans die Entscheidung, die vorläufige Suspendierung aufzuheben und den Leiter der HNO-Klinik am Homburger Uniklinikum wieder in sein Amt einzusetzen, mit rechtlichen Erwägungen gerechtfertigt. Er sah die „konkrete Gefahr“, dass ein Verwaltungsgericht das Aufrechterhalten der Maßnahme als „willkürlich und damit grob rechtswidrig eingestuft“ hätte. Dazu Jochen Flackus, der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Saarländischen Landtag: „Diese rechtliche Begründung ist nicht haltbar. Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob ein Arzt weiterbeschäftigt werden kann, ist das Wohl der Patienten. Nach wie vor stehen aber massive Vorwürfe wegen möglicher Behandlungsfehler im Raum, die nicht ausgeräumt sind. Ergebnisse entsprechender medizinischer Gutachten liegen nicht vor. Solange aber nicht geklärt ist, ob und in welchem Umfang es Behandlungsfehler gab und wer dafür verantwortlich ist, ist es im Sinne der Patientinnen und Patienten in keinem Fall zulässig, einen Arzt weiter zu beschäftigten. Die Entscheidung des Ministerpräsidenten ist daher unverantwortlich.“