StartPolitikJost präsentiert Maßnahmen in Ministerien und Landesliegenschaften zur Energieeinsparung

Jost präsentiert Maßnahmen in Ministerien und Landesliegenschaften zur Energieeinsparung

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Die saarländische Landesregierung hat sich in der heutigen Ministerratssitzung vom 19. Juli 2022 auf einen weitreichenden Maßnahmenkatalog geeinigt, der Vorschläge zur Energieeinsparung beinhaltet. Der Fokus der von Innenminister Reinhold Jost in der Landespressekonferenz vorgestellten Maßnahmen lag dabei auf Einsparpotenzialen in den Landesliegenschaften und den Ministerien sowie den Anstrengungen von Seiten der Kommunen.„Wir reagieren damit auf die aus dem Ukraine-Krieg resultierende aktuelle Energiebeschaffungskrise und zeigen Maßnahmen auf, die kurz-, mittel- und langfristig angesetzt werden können, um unsere Einsparpotenziale bestmöglich auszuschöpfen“, sagte Innenminister Reinhold Jost vor Journalistinnen und Journalisten in der Staatskanzlei.Der Minister weiter: „Zwingende Voraussetzung, dass wir erfolgreich sind: Wir müssen alle gemeinsam die vor uns liegenden Einschränkungen mittragen. Dann ist diese Krise zu meistern.“ Die Maßnahmen der Landesverwaltung im Einzelnen:
1. Kurzfristige Umsetzbarkeit
Temperaturabsenkung
a) Reduzierung der Raumtemperaturen auf das jeweilige nutzungsspezifische Minimum unter Beachtung der Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie. Dies kann teilweise (bei Gebäuden, die mit zentraler Regeltechnik ausgestattet sind) zentral durch die Staatliche Hochbaubehörde, teilweise durch die hausverwaltenden Dienststellen selbst erfolgen.
b) Einschränkung der Kern-Heizzeiten in den Behörden (z.B. 7-16 Uhr) 
Optimierungen
c) Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (inkl. Kälteanlagen und Umluftkühlgeräten) hinsichtlich Temperaturen, Luftmengen und Laufzeiten unter Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen bzw. unabweisbarer Nutzeranforderungen.
d) Energiesparhinweise an Beschäftigte(Bspw. Stoßlüften statt Dauerlüften, Stand-by-modus bei technischen Geräten vermeiden)
e) Umsetzungen bei Externen: Es gibt viele Institutionen, die dem Land nahestehen (Hochschulen, Staatstheater, Stiftungen etc.) aber rechtlich selbständig sind. Sie besitzen in Summe einen großen Gebäudebestand mit erheblichem Einsparpotenzial.Die jeweiligen Fachministerien werden hier darauf hinwirken, dass diese Einrichtungen die für sie möglichen Einsparmaßnahmen verifizieren und zeitnah umsetzen.Auch hier gibt es höchst unterschiedliche Bereiche (Büros, Labore, Hörsäle, Aufenthaltsbereiche) die sich in unterschiedlichem Maße dazu eignen (Hybride Lehre, Labore mit dem Erfordernis auf Raumlüftung und –Kühlung, Homeoffice). 
2. Mittelfristige Umsetzbarkeit
a) Umrüstung von Gasgebläsebrennern – wo möglich – auf andere Brennstoffe
b) Ausstattung der Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen mit maximaler Leistung.Abänderung der bereits in Planung befindlichen Anlagen von wirtschaftlicher Optimierung auf maximalen Stromertrag: In den nächsten 3 Jahren sollen 21 weitere Anlagen mit einer Leistung von über 1.300 kWP in Betrieb gehen.
3.   Langfristige Umsetzbarkeit
a) Verbesserung des energetischen Standards von Neubauten bzw. bei Generalsanierungen auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus (bspw.Neubau htw Gebäude 12, Campus Saarbrücken)
b) Vorziehen von Gebäudesanierungsmaßnahmen 
„Durch die Maßnahmen mit langfristiger Umsetzungsperspektive werden kurzfristig erhöhte Investitionskosten verursacht, weil ein hochwertig energetisch saniertes Gebäude naturgemäß höhere Kosten als ein vergleichbar weniger energetisch saniertes Gebäude verursacht“, erklärt Minister Jost. „Einsparpotenziale können wir somit erst im Betrieb heben.“
In Bezug auf Energiesparmaßnahmen der Kommunen appellierte der Minister an diese, sie mögen die landesseitig avisierten Maßnahmen für ihren Bereich entsprechend prüfen. Ergänzend erläuterte der Minister Folgendes:Viele Kommunen arbeiteten schon seit einiger Zeit an Energiethemen und so sei es in der aktuellen Lage umso notwendiger, diese Entwicklung konsequent weiter voran zu bringen.Beispielhaft wurde u.a. genannt: die Umstellung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, smarte Bewegungsmelder, energetische Gebäudesanierungen, Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie auf öffentlichen Gebäuden, Nutzung zukunftsweisender Heiztechniken (Bsp.: Wärmepumpe mit Wärmerückgewinnung aus Abwasser) sowie die Absenkung der Wassertemperatur in Schwimmbädern auf ein vertretbares MaßUm die Kommunen bei diesen Anstrengungen zu unterstützen, wird der Krediterlass so erweitert werden, dass grundsätzlich alle Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung der Kommunen sonderkreditfähig sind.
Und auch das Saarlandpaktgesetz (SPaktG) mit dem Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte ab 2024 steht den jetzt notwendigen Investitionen in Energieeinsparung und Energiegewinnung nicht entgegen: Denn bereits der geltende § 8 Abs. 4 SPaktG sieht ausdrücklich eine Ausnahme für nicht vorhersehbare und von der Gemeinde nicht beeinflussbare Ereignisse vor, worum es sich bei der aktuell entwickelnden Energiesituation sicherlich handelt. Es sei darüber hinaus beabsichtigt, den Punkt Energiesicherheit im SPaktG auch explizit abzubilden.
Das Fazit des Ministers zu den Einsparmöglichkeiten der Landesverwaltung:„Durch den vorgestellten Maßnahmenmix ist ein signifikanter Beitrag zur Energieeinsparung innerhalb der Landesverwaltung möglich. Dabei zählt jede eingesparte Kilowatt Stunde Strom, Wärme und Gas“, so Minister Jost.Vorrangig würde in einem ersten Schritt die Umsetzung der kurzfristig und mit geringem Aufwand umzusetzenden Maßnahmen vorangetrieben werden, danach könnte die Umsetzung der weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen folgen.Innenminister Jost: „Wir streben an, mindestens 10 -12 Prozent Energie einzusparen, vielleicht sind sogar bis zu 15 Prozent möglich. Dies ist eine Kraftanstrengung für uns alle, die Maßnahmen werden nicht von heute auf morgen ihre Wirkung entfalten. Doch als Land werden wir mit gutem Beispiel vorangehen.“
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