Landesregierung in der Pflicht für ganzheitliche Lösung
Saarbrücken, den 14.04.2020 – Die Jungen Liberalen (JuLis) Saar sowie die Liberale Hochschulgruppe (LHG) Saar kritisieren das Vorhaben der Universität des Saarlandes (UdS) hinsichtlich studentischer Soforthilfen. Die UdS plant, im Einzelfall direkte Finanzhilfen für Studierende bereitzustellen. Die Mittel dazu sollen aus Umwidmungen der strategischen Fonds des Präsidiums, der Anpassung des UdS Investitionsprogramms und Möglichkeiten der solidarischen Finanzierung kommen, die derzeit noch geprüft werden. Auch wenn die Intention nobel ist, die Mittel selbst aufzubringen, wird letztendlich jeder Studierende sprichwörtlich die Rechnung dafür bekommen.
“Sobald die Fonds, die für Projekte in Lehre und Studium gedacht sind, für die
Digitalisierungsmaßnahmen umgewidmet werden, leidet die Qualität von Lehre und Studium erheblich.“, so Luca Stephan – Vorsitzender der Saar LHG. Für Studierende existiert bisher keinerlei Form der Unterstützung. Arbeitslosengeld, Hartz IV sowie Kurzarbeitergeld stehen für Studierende nicht zur Verfügung.
Kredite scheitern an der fehlenden Bonität und könnten mangels Einkommens ohnehin auf absehbare Zeit nicht zurück bezahlt werden. „Finanzielle Soforthilfen für Studierende aus den ohnehin knappen Mitteln der Uni zu formen, die dann an anderer Stelle fehlen, halten wir für den falschen Weg. Mittelfristig wird der entstehende finanzielle Aufwand, der derzeit auf 2-3 Mio. Euro geschätzt wird, dann infolge des Solidarmodells auf jeden Studierenden umgelegt und zu einer weiteren finanziellen Belastung aller Studierender an der UdS weit über das Jahr 2020 hinaus führen.“, ergänz der JuLi-Landesvorsitzende Julien Simmons.
Die Jungen Liberalen zusammen mit der Liberalen Hochschulgruppe Saar fordern Bund und Land daher auf, für einen angemessenen Schutz der Studierenden zu sorgen.
Dazu müssten externe Mittel für die Digitalisierungsvorhaben der Lehre bereit gestellt und ein staatliches Programm für finanzielle Soforthilfen initiiert werden.
- Studierende, die im elterlichen Haushalt leben, sollen 450€ pro Monat für drei Monate beantragen können
- Studierende, die nicht im elterlichen Haushalt leben, sollen 750€ pro Monat für drei Monate beantragen können.
Die Auszahlung soll analog der Soforthilfe für Selbstständige in einer Summe erfolgen. Die Tilgung des Kredits muss spätestens zwei Jahre nach Studienende einsetzen.
„In einem ersten Schritt wurde sich zügig darum gekümmert den kleinen Betrieben und Mittelständlern zu helfen. Das war richtig und wichtig. Jetzt müssen wir uns aber auch um die verbleibenden Teile der Gesellschaft kümmern. Wir fordern die Landesregierung auf die erforderlichen Mittel für den Corona-Studenten-Kredit im Rahmen eines Nachtragshaushalts zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage unseres Modells müssten somit 72 Millionen Euro mobilisiert werden.“, legt Simons die Details der Forderung abschließen dar.