StartPanoramaJustizminister Peter Strobel ernennt 15 neue Anwärterinnen und Anwärter im gehobenen Justizdienst

Justizminister Peter Strobel ernennt 15 neue Anwärterinnen und Anwärter im gehobenen Justizdienst

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Justizminister Peter Strobel: „Dank unserer Ausbildungsoffensive können wir 15 Anwärterinnen und Anwärter als neue Kolleginnen und Kollegen in der saarländischen Justiz begrüßen und dadurch zur Funktionsfähigkeit der Justiz und des Rechtsstaates beitragen.“

Bei einer kleinen Feierstunde am 1. September 2021 im Amtsgericht Saarbrücken hat Justizminister Peter Strobel gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts Markus Mahler 15 neue Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Justizdienstes in der saarländischen Justiz willkommen geheißen.

„Es ist mir ein Anliegen Sie persönlich zu begrüßen. Denn Sie alle sollen wissen, dass wir – die Justiz – und der demokratische Rechtsstaat Sie brauchen. Als Rechtspflegerin und Rechtspfleger werden Sie selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen in vielen rechtlichen Aufgabenbereichen, etwa im Familien- und Betreuungsrecht, in Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsverfahren oder auch im Bereich des Grundbuchs, treffen. Ihre Entscheidungen werden damit in jedem Einzelfall Belange von Bürgerinnen und Bürgern betreffen, die in den Rechtsstaat, seine Institutionen und die dahinterstehenden Personen vertrauen und auch vertrauen können müssen. Für viele Bürgerinnen und Bürger werden Sie das Gesicht des Rechtsstaates sein.“

Justizminister Peter Strobel

Die Anwärterinnen und Anwärter im gehobenen Justizdienst werden auf ihrem Weg zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger ein dreijähriges duales Studium als praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage absolvieren, die sich durch eine Verflechtung des Studiums an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen/Baden-Württemberg mit praktischen Ausbildungsabschnitten bei verschiedenen Justizbehörden im Saarland auszeichnet.

Hintergrund:

Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (Beamte des gehobenen Justizdienstes) nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben einschließlich der eigenständigen Leitung von Verhandlungen, etwa in Zwangsversteigerungsverfahren, wahr. Dabei sind sie gemäß § 9 RpflG sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Die Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin und zum Diplom-Rechtspflegerin umfasst ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen/Baden-Württemberg und praktische Ausbildungszeiten bei Justizbehörden. Insgesamt dauert der beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst drei Jahre. Er gliedert sich in einem modular aufgebauten Studienplan wie folgt:

  • Studium I: 12 Monate – Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
  • Studienpraxis: 12 Monate – bei mehreren Amtsgerichten und bei der Staatsanwaltschaft
  • Studium II: 12 Monate – Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
  • Rechtspflegerexamen

Quelle: Ministerium der Justiz

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