Justizminister Strobel: „Beständigkeit im steten Wandel – dadurch zeichnet sich unsere Verfassung als Fundament unserer rechtsstaatlichen Demokratie und unseres freiheitlichen Zusammenlebens aus.“
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 in Bonn ausgefertigt und verkündet. Seit 72 Jahren bildet das Grundgesetz die verfassungsrechtliche Grundlage für Deutschland. Im Saarland bekam das Grundgesetz mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1957 Gültigkeit.
„Das Grundgesetz zeichnet mit den in ihm festgeschriebenen Grundrechten und grundlegenden Garantien die Werteordnung einer liberalen und freiheitlichen Gemeinschaft. In deren Mittelpunkt steht der Mensch als eine zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fähige Persönlichkeit, die sich in Freiheit, zugleich aber auch Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft, selbst bestimmt und entfaltet. Auch wenn es nur als Provisorium gedacht war, so ist das Grundgesetz heute als verfassungsrechtliche Grundlage unseres Staates nicht mehr wegzudenken. Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für Deutschland sowie das Saarland.“
Justizminister Peter Strobel