StartGesundheitJustizministerium bietet Hilfestellung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Justizministerium bietet Hilfestellung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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Neues Betreuungsrecht: Notvertretungsrecht für Ehegatten

Am 1. Januar 2023 ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Das Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist es, die Selbstbestimmung betreuter Menschen zu stärken und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern. Eine wichtige Änderung ist die Einführung eines gesetzlichen Notvertretungsrechts für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten. Staatssekretär Dr. Jens Diener betont, dass die Wünsche der betroffenen Personen im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen, um ihr Selbstbestimmungsrecht auch im Falle von Alter, Krankheit oder Unfall sicherzustellen. Das neue Betreuungsrecht verbessert nicht nur die Rechte der betroffenen Personen, sondern auch die Anforderungen an berufliche Betreuer und die Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern an Betreuungsvereine. Zudem wird das Bürgerliche Gesetzbuch um ein Notvertretungsrecht für Ehegatten ergänzt, das jedoch an enge Voraussetzungen gebunden ist und nur für maximal sechs Monate gilt. Das Ministerium der Justiz stellt eine aktualisierte Broschüre zu den Grundzügen des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht zur Verfügung, die unter https://www.saarland.de/vorsorge als PDF-Datei angesehen oder als Printprodukt bestellt werden kann.

Quelle: Saarl. Justizministerium

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