Einige ehrenamtliche Richterinnen und Richter engagierten sich über Jahrzehnte in der saarländischen Justiz.
Bei einer kleinen Feierstunde im Ministerium der Justiz bedankte sich Staatssekretär Dr. Jens Diener bei den langjährigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, die in den Jahren 2020, 2021 und bislang im Jahr 2022 aus dem Ehrenamt ausgeschieden sind.
In seinem Grußwort hob Dr. Diener die Bedeutung des Ehrenamts hervor:
„Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung ist ein hohes Gut. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen durch ihre vielfältigen beruflichen und privaten Erfahrungen neue Perspektiven in die Verfahren und die anschließende Entscheidungsfindung ein, was die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen erhöhen kann. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre langjährige Tätigkeit für unseren Rechtsstaat.“
Staatssekretär Dr. Jens Diener
Besondere Erwähnung fand die Tätigkeit von Dieter Heckmann, der auf 40 Jahre als ehrenamtlicher Richter bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, 42 Jahre bei der Sozialgerichtsbarkeit und über 24 Jahre beim Finanzgericht des Saarlandes zurückblicken kann.
Hintergrund:
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken in sämtlichen Gerichtszweigen mit vollem richterlichem Stimmrecht mit. Sie werden nur auf Grund eines Bundesgesetzes unter den darin bestimmten Voraussetzungen tätig. Ehrenamtliche Richter sind in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Schöffen und Handelsrichter; alle anderen Laienrichter werden als ehrenamtliche Richter bezeichnet. Die Amtszeit bei allen ehrenamtlichen Richtern beträgt seit 1. Januar 2005 einheitlich fünf Jahre. In der saarländischen Justiz sind im Einzelnen die folgenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eingesetzt:
636 Schöffen und 348 Hilfsschöffen, 11 Handelsrichter, 400 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, 424 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 400 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und 36 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Finanzgerichtsbarkeit. Zudem gibt es insgesamt 34 ehrenamtliche Richterinnen und Richter als Beisitzer bei den Landwirtschaftsgerichten und bei dem gemeinsam für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz beim OLG Koblenz eingerichteten Flurbereinigungsgericht. Abschließend sind die 4 ehrenamtlich tätigen Beisitzer bei den Disziplinargerichten für Notare und bei den berufsständischen Gerichtsbarkeiten eingesetzten Ehrenamtlichen zu nennen. Bei der Anwaltsgerichtsbarkeit sind dies 15. Bei den Steuerberater- und Steuerbevollmächtigten-Gerichten 8.
Quelle: Ministerium der Justiz