StartWirtschaftKabinett billigt Verordnungsentwurf für die Clearingstelle Mittelstand

Kabinett billigt Verordnungsentwurf für die Clearingstelle Mittelstand

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Die Clearingstelle Mittelstand rückt näher. Wie Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger nach der Ministerratssitzung vom 19. September berichtete, kann der Verordnungsentwurf dazu jetzt in die externe Anhörung gehen. Intensive und konstruktive Abstimmungsgespräche mit der IHK Saarland, der Handwerkskammer und weiteren Partnern seien dem Kabinettsbeschluss vorausgegangen. „Mit der neuen Einrichtung wollen wir Vorschriften verhindern, die den Mittelstand ausbremsen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung einer Clearingstelle geht auf das im Herbst 2016 in Kraft getretene neue Mittelstandsförderungsgesetz des Saarlandes zurück. Rehlinger: „Dieses Gesetz ist geprägt von dem Willen, unseren kleinen und mittleren Unternehmen faire Bedingungen und gute Möglichkeiten zu bieten, ihre Marktchancen zu suchen und zu nutzen.“ Dass es in der bundesweiten Fachdiskussion als eines der fortschrittlichsten Mittelstandsgesetze bezeichnet worden sei, hänge auch mit der dort festgeschriebenen Clearingstelle zusammen.

Die mittelstandsrelevanten Kammern sowie Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, der Arbeitnehmer und der Freien Berufe, aber auch die kommunalen Spitzenverbände haben jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Clearingstelle soll noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Nach Nordrhein-Westfalen ist das Saarland das zweite Bundesland, das durch ein unabhängiges Beratungsorgan eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung sicherstellt.

Als unabhängiges Gremium werde die Clearingstelle die Landesregierung beraten. Rehlinger: „Ihre Aufgabe wird es sein, die Mittelstandsfreundlichkeit bereits in der Entwurfsphase neuer Rechtsvorschriften zu prüfen. So wird gewährleistet, dass kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise vor einem Übermaß an Bürokratie durch neue Rechtssetzungsakte geschützt sind.“ Hemmende Wirkungen auf Investitionen oder auf die Beschäftigungslage sollen ebenso vermieden werden: „Die Stellungnahmen der Clearingstelle werden zum festen Bestandteil im Rechtssetzungsverfahren.“

Aber auch bei bestehenden Gesetzen kann die Stelle aktiv werden, Vorschriften des Landesrechts untersuchen und der Landesregierung Vorschläge für eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung unterbreiten. Zudem kann sie auf Ersuchen der Landesregierung oder einzelner Ressorts zu Gesetzesvorhaben des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in Bundesratsverfahren Stellung nehmen.

Mit der IHK Saarland und der Handwerkskammer des Saarlandes sei vereinbart, dass die Clearingstelle von ihnen als federführende Partner getragen und finanziert wird, so die Ministerin. Die Clearingstelle berichte jährlich dem Mittelstandsbeirat über ihre Tätigkeit.

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