Saarbrücken. Die Landeshauptstadt Saarbrücken informiert darüber, wie Empfangsberechtigte der SozialCard weiterhin alle Vorteile nutzen können. Dazu zählen zahlreiche Saarbrücker Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kino, Orchester, Sporteinrichtungen und der ÖPNV.
Im Rahmen der neuen ÖPNV-Tarifreform im Saarland wurde das bisherige Monatsabonnement der Saarbahn, das über die SozialCard bezogen werden konnte, durch das Fair-Ticket beziehungsweise das Fair-Ticket Plus ersetzt. In diesem Zusammenhang haben das Jobcenter und der Regionalverband die Ausstellung der SozialCard zum 30. Juni eingestellt.
Sozialdezernent Tobias Raab: „Die Landeshauptstadt hätte gerne an der SozialCard festgehalten. Damit Bürgerinnen und Bürger weiterhin wie gewohnt alle bisherigen Vorteile in Saarbrücken nutzen können, arbeiten wir derzeit an einer Nachfolgelösung. Bis diese gefunden wurde, können Saarbrückerinnen und Saarbrücker die Vergünstigungen, die sie mit der SozialCard bisher nutzen konnten, auch weiterhin in Anspruch nehmen.‟
Nachweis zur Berechtigung
Um alle Vergünstigungen weiterhin zu nutzen, müssen folgenden Nachweise erbracht werden: Personen ab 18 Jahren benötigen einen Berechtigungsnachweis und einen gültigen Personalausweis beziehungsweise eine gültige Aufenthaltsgenehmigung mit allen erforderlichen Angaben wie Name, Postleitzahl, Geburtsdatum und Kundennummer. Der Berechtigungsnachweis wird auch ohne Fair-Ticket anerkannt.
Saarbrückerinnen und Saarbrücker ab 18 Jahren, die keinen Berechtigungsnachweis besitzen, müssen einen aktuellen Bewilligungsbescheid ihres Leistungsträgers und einen gültigen Personalausweis beziehungsweise eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche gibt es keinen Berechtigungsnachweis. Sie können die Vergünstigungen mit einer Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides ihrer beziehungsweise ihres Erziehungsberechtigten und einem gültigen Kinder- oder Schülerausweis nutzen.
SozialCard-Ausweise, die über den 30. Juni hinaus gültig sind, werden weiterhin anerkannt.
Informationen zum Berechtigungsnachweis
Den Berechtigungsnachweis erhalten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt, die Leistungen nach SGB II (ALG II und Sozialgeld), SGB XII (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Erwerbsminderung), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen, von ihrem jeweiligen Leistungsträger, dem Jobcenter oder dem Regionalverband. Kinder und Jugendliche erhalten keinen Berechtigungsnachweis, da ihre Fahrtkosten durch die Leistungen von Bildung und Teilhabe abgedeckt werden.
Hintergrund
Die SozialCard Saarbrücken wurde erstmals am 1. Juli 2011 von den Dienststellen des Job-centers Saarbrücken und den Sozialhilfe-Leistungsabteilungen des Regionalverbands ausgegeben.