StartFeatureKlaus Erfort stellt mit Eigenverwaltungsverfahren die Weichen für die Zukunft seines GästeHauses

Klaus Erfort stellt mit Eigenverwaltungsverfahren die Weichen für die Zukunft seines GästeHauses

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Sternekoch Klaus Erfort hat beim Amtsgericht Saarbrücken ein Eigenverwaltungsverfahren für sein GästeHaus beantragt, um sein renommiertes Restaurant wirtschaftlich neu aufzustellen. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. „Ich gehe diesen Weg nicht, weil ich gefallen bin – sondern weil ich wieder aufstehen will“, erklärt Erfort. Für ihn sei das Verfahren kein Rückzug, sondern ein geplanter Neustart. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, Gäste seien wie gewohnt willkommen.

Seit 2002 betreibt Erfort das GästeHaus eigenständig, ohne Hotelanbindung oder Mäzene. Während der COVID-19-Pandemie zahlte er Gehälter aus eigenen Rücklagen – ohne Entlassungen. Dennoch habe sich die wirtschaftliche Situation infolge globaler Krisen und sinkender Konsumbereitschaft nicht nachhaltig erholt. „Die vergangenen Jahre haben uns wirtschaftlich stark gefordert. Jetzt ist der Moment, neue Strukturen zu schaffen und Altlasten hinter uns zu lassen“, so Erfort.

Die Restrukturierung erfolgt unter Begleitung von Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank und Wirtschafts- und Finanzexpertin Prof. Dr. Mana Mojadadr. „Ohne diese beiden – ohne ihr Wissen, ihren Glauben an mich und ihre absolute Exzellenz – würde ich diesen Weg nicht schaffen. Wir bauen hier kein Luftschloss, wir bauen die Zukunft“, sagt Erfort. Unterstützung erfährt er auch von langjährigen Partnern wie David Zimmer und Philipp Gross, die als Investoren und Vermieter der Villa Sehmer die Neuausrichtung mittragen. Zimmer erklärt: „Klaus Erfort ist ein kreativer Geist, der Räume mit Leben füllt – nicht nur kulinarisch.“ Gross ergänzt: „Wenn jemand neue Wege geht, verdient das nicht nur Respekt – sondern auch Rückhalt.“

Ziel des Verfahrens ist die wirtschaftliche Neuausrichtung des GästeHauses bei gleichzeitigem Erhalt aller Arbeitsplätze. Der laufende Betrieb bleibt vollständig bestehen. Einziger Wermutstropfen: Bereits ausgegebene Gutscheine können vorerst aufgrund insolvenzrechtlicher Bestimmungen nicht eingelöst werden, wie Fachanwalt Dr. Blank erläutert.

Das sogenannte Schutzschirmverfahren bietet einen klaren Rahmen für die Restrukturierung. Geplant ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans und der Abschluss des Verfahrens noch im Laufe dieses Jahres. Danach soll das GästeHaus wieder regulär am Markt agieren – mit neuer strategischer Ausrichtung.

Für Klaus Erfort ist der Schritt auch ein Appell an andere Unternehmerinnen und Unternehmer: „Sich Hilfe zu holen ist kein Zeichen von Schwäche. Es ist ein Ausdruck von Mut, Verantwortung – und gelebter Gemeinschaft.“ Er kündigt an, auch künftig weiterzukochen – mit neuer Energie und einer klaren Vision.

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