Am vergangenen Donnerstag (21.11.2019) führten am späten Nachmittag das
Fachdezernat für Schleusung und Menschenhandel des Landespolizeipräsidiums
(LPP) in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kontrollabteilung des
Regionalverbands Saarbrücken eine Kontrolle in einem Saarbrücker Großbordell
durch.
Im Rahmen der Ermittlungen vor Ort stellte sich heraus, dass zwei
nigerianische Frauen (24 und 30 Jahre alt) unerlaubt in Deutschland der
Erwerbstätigkeit als Prostituierte nachgingen. Entsprechende Strafverfahren
sowie aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden gegen beide Frauen eingeleitet.
Auch in Zukunft werden im Saarland Kontrollen dieser Art, in enger Zusammenarbeit der
beiden Behörden, durchgeführt, um die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes zu gewährleisten sowie potentielle Opfer von Menschenhandel erkennen und identifizieren zu können.