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Konzertierte Aktion Pflege kann nur der Anfang für bessere Pflege im Land sein

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„Die Landesregierung will den Pflegenotstand ernsthaft angehen und Lösungen auf den Weg bringen. Die konzertierte Aktion Pflege, bei der auch die Arbeitskammer eine aktive Rolle einnehmen wird, ist ein erster Schritt“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Es braucht einiges, um die Situation der Pflegebeschäftigten im Saarland zu verbessern“, so Zeiger. Dazu gehören umfassende Strukturveränderungen, eine bessere Personalausstattung und höhere Löhne in der Pflege. Außerdem ist eine zügige Aktualisierung des Landespflegeplans in Hinblick auf stationäre, ambulante und häusliche Pflege geboten. „Wir haben dem Minister unsere volle Unterstützung anlässlich der heutigen Kick-Off Veranstaltung des Ministeriums zugesichert“, so Zeiger weiter.

Die Zahl der Pflegebedürftigen im Saarland hat sich von 1999 bis 2019 fast verdoppelt. Die Anzahl an Pflegekräften hingegen sinkt stetig. „Die beruflich Pflegenden fordern und erwarten von der Politik einen großen Wurf und nicht nur viele einzelne Verbesserungen“, sagt Zeiger. 

Im Land muss etwa bei dem Thema Fort- und Weiterbildung umgedacht werden. Hier ist eine Strukturierung der Angebote dringend erforderlich. Zudem scheitert oftmals die von Pflegekräften gewünschte Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen an den Arbeitgebern. Sie werden nicht freigestellt mit dem Argument: Personalmangel. „Pflegekräfte sind allerdings nach Paragraf 6 der Berufsordnung für Pflegekräfte im Saarland zu Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Die Sanktionen bei Verstößen treffen demnach die Beschäftigten und nicht die Arbeitgeber, die aber oft dafür verantwortlich sind“, sagt Zeiger.

Eine weitere Forderung der Arbeitskammer ist schon seit 2019 die Aktualisierung des Landespflegeplans. „Der Landespflegeplan dient der Bestandsaufnahme und ist ein wesentliches Planungsinstrument dafür, dass das Saarland seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende, wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur vorhält“, so Zeiger. Und: Der Landespflegeplan muss vor allem dringend auf den ambulanten Bereich ausgeweitet werden. „Nur so steht eine gesicherte Datengrundlage zur Verfügung. Und nur damit kann die flächendeckende Versorgung in der ambulanten Pflege und die Versorgungsquote verbessert werden. Denn hier ist das Saarland im bundesweiten Vergleich Schlusslicht. Schon jetzt fehlen in der Altenpflege knapp 11.500 Fachkräfte“, so Zeiger.

Die Landesregierung muss sich auch im Bund massiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen nachhaltig und wesentlich verbessert werden. Hierzu zählt die Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0), die eine angemessene Personalbemessung im Krankenhausbereich ermöglicht. Dazu muss der erste Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes des Bundes dringend nachgebessert werden. „Der Gesetzestext sieht immer noch keine verbindliche Einführung der – von der Pflege seit Jahren geforderten – Pflegepersonalregelung PPR 2.0 vor. Sie wird lediglich in der Begründung des Gesetzesentwurfs thematisiert. Außerdem sind in der Begründung auch Ausnahmen zur Anwendung der PPR 2.0 vorgesehen”, sagt Zeiger.

Quelle: Arbeitskammer

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