Saarbrücken – Der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat in seiner jüngsten Sitzung erhebliche Bedenken gegenüber dem Entwurf des saarländischen Flächenzielgesetzes zur Windkraft geäußert. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen den Plan des Landes, individuelle Flächenvorgaben für jede der zehn Städte und Gemeinden des Regionalverbands festzulegen.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo betonte, dass der Gesetzentwurf die überörtliche Windenergieplanung des Regionalverbands, die bereits seit 2016 besteht, konterkariere. „Unsere Planung sieht keine Konzentrationszonen in einigen Kommunen vor, doch nach dem Gesetzentwurf müssten diese jetzt eigene Flächen für Windkraft ausweisen. Das macht unsere gesamträumliche Planung zunichte“, so Gillo.
Der Kooperationsrat fordert daher, den Regionalverband als einheitliches Planungsgebiet anzuerkennen und einen gemeinsamen Flächenwert für den gesamten Verband festzulegen. Diese Herangehensweise soll die bereits existierende Planung erhalten und weiterführen.
Zusätzliche Bedenken äußerte der Kooperationsrat bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen des Landeswaldgesetzes. Diese würden eine Reduzierung der für Windenergie ausgewiesenen Flächen im Regionalverband um etwa 45 Prozent bedeuten. Folglich könnten Städte wie Saarbrücken und Völklingen die vom Land festgelegten Flächenziele nicht mehr erreichen.
Gillo kritisierte auch die Festlegung einer Obergrenze für Gemeinden mit hohem Flächenpotenzial im Nordsaarland. Dies führe dazu, dass im Ballungsraum Flächen mit hohem Konfliktpotenzial ausgewiesen werden müssten, auf denen voraussichtlich nie Windräder errichtet werden können.
Der Kooperationsrat, bestehend aus allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Regionalverbands, hat beschlossen, diese Bedenken in einer Stellungnahme an das Land zu übermitteln. „Wir hoffen, dass unsere Bedenken im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden. Es ist essenziell, den Regionalverband als zusammenhängendes Planungsgebiet anzuerkennen“, schließt Gillo.