Für Integration und soziale Teilhabe: Familiennachzug und sicherer Aufenthalt jetzt!
Kein Zwang zur Kontaktaufnahme mit Verfolgerstaaten!
Freitag, 30. September 2022, 16.30 Uhr
Saarbrücken, vor der Europagalerie
„Für Integration und soziale Teilhabe“ lautet das Motto einer Kundgebung, die der Saarländische Flüchtlingsrat zusammen mit Geflüchteten zum „Tag des Flüchtlings“ am 30. September 2022 veranstaltet. Die Forderungen sind: „Familiennachzug und sicherer Aufenthalt jetzt!“ sowie „Kein Zwang zur Kontaktaufnahme mit Verfolgerstaaten!“ Los geht’s um 16.30 Uhr vor der Saarbrücker Europagalerie.
Dazu erklärte Tobias Schunk vom Saarländischen Flüchtlingsrat: „Das lange Warten auf den Familiennachzug beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Geflüchteten. Wir kritisieren insbesondere die Forderung deutscher Auslandsvertretungen und der saarländischen Ausländerbehörde nach zivilrechtlichen Dokumenten, über die viele Geflüchtete nicht verfügen und die sie nur vom Verfolgerstaat erhalten können.“
Das Problem stellt sich aber nicht nur beim Familiennachzug. Wenn es um eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung geht, hält das saarländische Innenministerium nach wie vor die Vorlage eines Nationalpasses zur Identitätsklärung für erforderlich, obwohl diese über andere Dokumente (Personalausweis, Führerschein mit Lichtbild usw.), möglich wäre. Viele Geflüchtete insbesondere aus Eritrea oder Afghanistan haben noch nie über einen Nationalpass verfügt und sind deshalb gezwungen, Kontakt zu ihren konsularischen Vertretungen in Deutschland und somit zum Verfolgerstaat aufzunehmen.
„Für die Betroffenen ist das eine Zumutung, weil damit der Weg zu einem sicheren Aufenthalt in Deutschland über die Botschaft des Regimes führt, vor dem sie geflohen sind“, so Tobias Schunk abschließend. „Zum Beispiel befürchten viele Geflüchtete aus Eritrea zurecht Repressalien, das Unterschreiben einer Reue-Erklärung und die dauerhafte Zahlung einer ‚Aufbausteuer‘.“ Die Zahlung solcher Gelder oder von hohen Gebühren trage dazu bei, die Diktaturen in Afghanistan, Eritrea und anderswo zu stabilisieren und damit weitere Fluchtursachen zu schaffen.
Zum Hintergrund: Der bundesweite Tag des Flüchtlings findet jährlich am Freitag der Interkulturellen Woche statt. Er steht für die gesellschaftliche Solidarität mit Geflüchteten und wurde 1986 u.a. von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem DGB und Pro Asyl initiiert.
Familienzusammenführung ist keine Gefälligkeit des deutschen Staates gegenüber Geflüchteten. Sie ist ein Rechtsanspruch, der sich zum Beispiel aus dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.
Stichwort Wartezeiten: Schon der erste Schritt zum Familiennachzug dauert absurd lange. Um überhaupt einen Antrag auf ein Visum stellen zu können, sind die Wartezeiten laut Pro Asyl bei den deutschen Botschaften z.B. in:
Nairobi (Kenia) 14 Monate
Addis Abeba (Äthiopien) 13 Monate
Khartum (Sudan) 10 Monate
Neu Dehli (Indien) über 12 Monate (für afgh. Staatsangehörige)
Islamabad (Pakistan) über 12 Monate (für afgh. + pakist. Staatsangehörige)
Quelle: Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.