Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird am Montag, den 17. Juni 2024, mit Straßenbauarbeiten an der L 140 in der Ortsdurchfahrt Bous (Landkreis Saarlouis) beginnen. Betroffen ist der Streckenabschnitt „Am Bommersbacher Hof“ / „Gewerbestraße“ zwischen der Zufahrt zum ALDI-Zentrallager und dem Ortsausgang. Der LfS nutzt dabei die aktuell bestehende Vollsperrung aufgrund der Leitungsmaßnahme der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach, um mit der Fahrbahnertüchtigung im Bereich der „Gewerbestraße“ zu beginnen.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Donnerstag, den 18. Juli 2024, andauern. Da sie unter Vollsperrung stattfinden müssen, wird die Maßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt. Ein weiterer (vierter) Bauabschnitt erfolgt im Rahmen der Folgemaßnahme am Kreisverkehr B 51 am EKC Bous. Der Bauablauf und die genannten Zeiträume stehen unter dem Vorbehalt einer geeigneten Witterung.
1. Bauabschnitt
Der erste Bauabschnitt in der „Gewerbestraße“ verläuft zwischen dem Ortsausgang Bous und dem Beginn bzw. der Einmündung der Straße „Am Bommersbacher Hof“. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die geschätzte Ausführungsdauer liegt bei circa 7 Werktagen.
2. Bauabschnitt
Der zweite Bauabschnitt verläuft zwischen der Einmündung der Straße „Am Bommersbacher Hof“ und der Einmündung der „Bommersbachstraße“. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die geschätzte Ausführungsdauer liegt bei circa 7 Werktagen.
3. Bauabschnitt
Der vorerst letzte Bauabschnitt beginnt ab der Einmündung der „Bommersbachstraße“ und reicht bis zur Zufahrt des ALDI-Zentrallagers. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die geschätzte Ausführungsdauer liegt bei circa 7 Werktagen.
Umleitungsstrecke:
Die Umleitung erfolgt von der L 140 („Am Bommersbacher Hof“) zur L 140 („Gewerbestraße“) bis zum Kreisverkehr L 140 / L 344, von dort über die L 344 Richtung Griesborn, weiter auf der L 139 in Richtung Ensdorf und schließlich über die Umgehungstraße B 51 zurück nach Bous. Das ALDI-Zentrallager bleibt während der Maßnahme jederzeit über die B 51 anfahrbar.
Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.
Quelle: LfS