Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e. V. und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordern, die Bedürfnisse vulnerabler Menschen im Koalitionsvertrag zu verankern. Für eine im Umgang mit hochaltrigen, schwerstkranken sowie suizidgefährdeten Menschen solidarische Gesellschaft müssen in der nächsten Legislaturperiode Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie die Suizidprävention weiter ausgebaut werden.
„Aller Voraussicht nach wird die Regierungsbildung jetzt einige Zeit in Anspruch nehmen. Im auszuhandelnden Koalitionsvertrag müssen dann aber die Bedürfnisse und Nöte von schwerstkranken und sterbenden sowie suizidgefährdeten Menschen dringend berücksichtigt werden“, so Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.
Neben der Stärkung der Hospizarbeit und Palliativversorgung z.B. durch den Ausbau in strukturschwachen Gebieten und die Förderung des hospizlichen Ehrenamts braucht es auch eine Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Angebote müssen dabei nicht nur vorhanden, sondern auch bekannt sein, d.h. es bedarf Informationskampagnen, die über hospizliche und palliative Möglichkeiten aufklären. Und nicht zuletzt muss alles dafür getan werden, dass Suizidbeihilfe nicht zur gesellschaftlichen Normalität wird. Darum muss die Suizidprävention ausgebaut werden und es darf keine Verpflichtung für Einrichtungen der Hospizarbeit und Palliativversorgung geben, Suizidbeihilfe durchführen oder auch nur dulden zu müssen.
Die LAG Hospiz Saarland e. V., als Interessensvertretung der saarländischen Hospiz- und Palliativeinrichtungen und der DHPV als Dachverband und bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland fordern im Einzelnen:
Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativgesetzes
Die Weiterentwicklung des Hospiz – und Palliativgesetzes (HPG) von 2015 mit einem Ausbau der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung („HPG 2“).
Zugangsgerechtigkeit und Information
Die Wahrung der Zugangsgerechtigkeit für eine bestmögliche Versorgung und Begleitung am Lebensende mit einer adäquaten Informationspolitik, u.a. durch gezielte Kampagnen für die Bevölkerung (z.B. über Krankenkassen, BZgA).
Ausbau der Suizidprävention
Den Ausbau der Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Form eines umfassenden Gesetzes, das flächendeckend niederschwellige Zugänge zur Information, Beratung und zu therapeutischen Hilfen ermöglicht.
Safe places statt Beihilfe zum Suizid
Eine gesetzliche Verankerung von geschützten Räumen („Safe places“) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, sodass diese nicht gezwungen sind, assistierten Suizid zu unterstützen.
Hospizliches Ehrenamt fördern
Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Schwerkranke und ihre Zugehörigen u.a. in der Weiterentwicklung niederschwelliger Angebote zur Trauerbegleitung und mit der hierdurch verbundenen Aufwertung des bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft.
„Wenn wir uns als solidarische Gesellschaft verstehen, dann müssen die Interessen der Menschen, die durch Krankheit oder im Alter auf unsere Unterstützung angewiesen sind, in den nächsten Jahren noch stärker in den Fokus der politischen Bemühungen rücken“, so Hardinghaus. „Dazu ist eine Verankerung im Koalitionsvertrag dringend notwendig.“