Das Innenministerium des Saarlandes hat angekündigt, die Unterstützung für Kommunen bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und anderen Ländern durch die Übernahme von Mietausfällen bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.
Im Rahmen dieser Unterstützungsmaßnahme werden den Kommunen Mietausfälle in Höhe der Kaltmiete erstattet, wenn sie privaten Wohnraum für Flüchtlinge anmieten. Dies betrifft ebenfalls Differenzbeträge, wenn die Belegung nicht die Kosten deckt. Dieses Unterstützungsprogramm wurde ursprünglich im Frühjahr 2022 nach Beginn der Kriegsereignisse in der Ukraine eingeführt und sollte Ende 2023 auslaufen. Die Maßnahme wird nun bis Ende 2024 ausgeweitet. Dabei besteht, abhängig von der weiteren Situation, die Option auf eine erneute Verlängerung.
Innenminister Reinhold Jost betonte die Bedeutung dieser Unterstützung: „Unsere Kommunen stehen weiterhin vor der Aufgabe, Kriegsflüchtlinge angemessen unterzubringen. Sie können dies nicht allein bewältigen. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport steht fest an der Seite der Kommunen und stellt sicher, dass sie die benötigten Ressourcen und Unterstützung erhalten.“
Angesichts der anhaltenden Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und weiterer Migrationsbewegungen ist der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten nach wie vor hoch. Die finanzielle Absicherung durch das Land erleichtert den Kommunen und Vermietern die Anmietung und Bereitstellung von Wohnraum. Die Finanzierung der Mietausfallerstattung erfolgt durch Mittel des Ausgleichsstocks (KFAG).
Das Programm soll den Kommunen helfen, den anhaltenden Wohnungsbedarf von Geflüchteten zu decken und Vermietern die Sicherheit geben, dass die Kosten für den Wohnraum gedeckt sind. Es ist ein Zeichen des Landes, weiterhin Verantwortung in der Flüchtlingshilfe zu übernehmen und die Kommunen in ihren Bemühungen zu unterstützen.