Saarbrücken, 12. Februar 2020 – Anlässlich der Vorstellung des Landarztgesetzes im saarländischen Landtag fordert die Krankenkasse BARMER mehr Möglichkeiten für Ärzte, im Angestelltenverhältnis zu arbeiten. „Das Landarztgesetz kann langfristig ein wichtiger Baustein gegen einen möglichen Mangel an Ärzten auf dem Land sein. Kurz- und mittelfristig löst das Gesetz kein Problem in von ärztlicher Unterversorgung bedrohten Gebieten“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Laut Kleis müssen angehende Ärzte mehr Möglichkeiten bekommen als angestellte Ärzte in Praxen zu arbeiten: „Ärzte arbeiten zurzeit überwiegend selbstständig in ihren Praxen und benötigen dazu eine Praxiszulassung. Das Führen einer Praxis gleicht dem Führen eines Unternehmens und ist zeitintensiv.“ Bei Medizinabsolventen würden heutzutage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein ausgewogenes Verhältnis von Freizeit und Beruf eine immer größere Rolle spielen. Beides sei eher im Angestelltenverhältnis darstellbar. „Landarztquoten wirken frühestens in zehn Jahren. Mehr Möglichkeiten für Ärzte angestellt zu arbeiten, lassen sich recht schnell schaffen“, betont Kleis.
BARMER pro Eigeneinrichtungen von Kassenärztlicher Vereinigung
Die BARMER-Landesgeschäftsführerin bemängelt, dass Ärzte zurzeit nur von der Selbstständigkeit in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln können, indem sie zum Beispiel ihre Praxiszulassung in ein Angestelltenverhältnis in einem Medizinische Versorgungszentrum umwandeln: „In Regionen mit Ärztemangel sollten Mediziner die Möglichkeit erhalten, in einer Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung im Angestelltenverhältnis zu arbeiten und hierfür auch ihre Praxiszulassung umzuwandeln.“
Eigeneinrichtungen sind Arztpraxen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Ärzte arbeiten darin als Angestellte. Das Modell der Eigeneinrichtung wird zum Beispiel in Thüringen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt praktiziert. „Die Angebote richten sich hier vor allem an junge Ärzte, die sich oft nicht sofort selbstständig machen wollen. Die Landesregierung könnte sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung für dieses Modell einsetzen“, erklärt Kleis.