StartGesundheitLandarztquote und Landarztförderprogramm sollen medizinische Versorgung im Saarland garantieren

Landarztquote und Landarztförderprogramm sollen medizinische Versorgung im Saarland garantieren

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Gesundheitsministerium geht mit neuen Ideen gegen Landarztmangel vor

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) will die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum künftig auch mit dem sogenannten Landarztquotengesetz sichern. Ziel des Gesetzes ist es, einen möglichen Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten in den ländlichen Regionen des Saarlandes zu verhindern und einer Unterversorgung vorzubeugen. 7,8 Prozent der Studienplätze im Fach Medizin sollen vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen im Saarland tätig zu sein.

„Bereits jetzt steuert das Saarland auf einen beunruhigenden Trend zu, was die Versorgungslage durch niedergelassene Hausärzte angeht. Viele Hausärztinnen und Hausärzte sind über 55 Jahre, so dass heute schon klar ist, dass wir Nachwuchs für die Praxen brauchen“, so Bachmann. Von den rund 665 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten im Saarland haben fast 38 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten. Im vergangenen Jahr sind 23 Hausärztinnen und Hausärzte in Ruhestand gegangen, aber nur 16 neue Anerkennungen erteilt worden. Insgesamt gibt es derzeit nach unseren Informationen über 70 offene Hausarztsitze im Saarland.

Angestrebt wird, mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 die Landarztquote für Bewerberinnen und Bewerber des Studiums der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes einzuführen, mit der rund 22 Studienplätze über die Landarztquote gefördert werden können. Damit reagiert die Ministerin mit Blick auf die Zukunft vor allem auf die ungleiche Verteilung der Ärztinnen und Ärzte zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen. Monika Bachmann sieht darin einen Grund zur Sorge, wenngleich sie weiß: „Einen realen Ärztemangel haben wir in Deutschland nicht. In der Tat sind die Zahlen so hoch wie nie zuvor! Heute sind 390.000 Ärzte aktiv, während es 1990 nur rund 240.000 waren.“ 

Vergeben werden die Plätze nach Abiturnote, einer einschlägigen Berufsausbildung, Medizinertest und einem strukturierten Auswahlgespräch. Danach verpflichten sich die Studienplatzbewerber, im ländlichen Raum zu arbeiten. Wer es sich nach dem Studium anders überlegt und sich gegen die Arbeit im Saarland entscheidet, muss die Studienkosten in Höhe von 250.000 Euro zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn der Student das Studium nicht abschließt oder die fachärztliche Weiterbildung nicht wahrnimmt.

Ergänzt wird das Studienplatzprogramm um weitere Förderprogramme des Landes: „Mit dem Stipendien-Programm für angehende Ärzte wollen wir Medizinstudierende für eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum motivieren. Wir brauchen die Unterstützung junger Mediziner, um zukünftig eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung zu garantieren.“

Die Höhe der Förderung beträgt 300 Euro pro Monat. Das Stipendium wird bis zum Ende des Medizinstudiums in Regelstudienzeit– maximal vier Jahre – gewährt. Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende ab dem dritten Studienjahr im Fach Humanmedizin an der Universität des Saarlandes eingeschrieben ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden hat. Mit Erhalt des Stipendiums verpflichtet man sich dazu, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin innerhalb von sechs Monaten nach dem Studium zu beginnen. Darüber hinaus muss man mindestens fünf Jahre lang im Saarland als Hausarzt tätig sein. 

Weiterhin führt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das Förderprogramm zur Niederlassung im ländlichen Raum fort. Durch das Programm können jährlich bis zu 20 Praxisübernahmen und -neuzulassungen im ländlichen Raum mit jeweils bis zu 10.000 Euro gefördert werden. In unterversorgten Gebieten beträgt die Förderung bis zu 20.000 Euro. Die Bildung einer Filiale im ländlichen Raum kann mit 2.500 Euro, in unterversorgten Gebieten mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Mit Stand Mitte Januar konnten bislang insgesamt 17 Praxisübernahmen, darunter eine Filialbildung, gefördert werden. Hiervon können auch Fachärzte und Zahnärzte profitieren.

Bachmann unterstreicht die Notwendigkeit der jetzt getroffenen Maßnahmen – und auch ihren leidenschaftlichen Appell an Hausärztinnen und Hausärzte: „Wir müssen zusammenarbeiten und neue Wege gehen! Damit das Saarland weiterhin ein Land bleibt, in dem wir leben möchten und das uns und unseren Kindern eine gute Zukunft bietet!“

Den Antrag für das Stipendium findet man unter: www.hausaerzte.saarland.de

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