Die Landeselterninitiative für Bildung hat vor der Anhörung des Landtagsbildungsausschusses am kommenden Donnerstag zur Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes Korrekturen gefordert. Völlig unverständlich für die Initiative, die die Novelle ansonsten als Meilenstein für mehr gelebte Demokratie an Schulen bezeichnet, sei, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit keine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in den verschiedenen Gremien der schulischen Zusammenarbeit eingeführt würden. Die Landesregierung lasse damit die Forderungen viele Organisationen im Rahmen der vorangegangenen externen Anhörung außer acht. So hätten nach Informationen der Landeselterninitiative auch der Landkreistag und Saarländische Städte- und Gemeindetag, die Arbeitskammer, der Deutscher Kinderschutzbund, die Landesschülervertretung, die Hauptpersonalräte Gemeinschaftsschulen und berufliche Schulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Landesverband Saarland der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik eine Regelung für notwendig erachtet. Denn zentraler und handlungsleitender Grundsatz für die landesweite Neuaufstellung der Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Schulen im Jahr 2020 sei die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe bei unterschiedlicher Aufgabenstellung gewesen. Damit sei Schulsozialarbeit Regelleistung und Aufgabe von Schule geworden.
Die Landeselterninitiative für Bildung will auch erreichen, dass sich die Schülervertretung auch als Schülerparlament organisieren kann, dass eine Mitwirkung in der Schülervertretung im Zeugnis als demokratisches Engagement gewürdigt wird und dass die seit den 1970er Jahren in der Höhe unveränderten finanziellen Zuwendungen für die SV-Arbeit (15,3 Cent je Schüler und Schuljahr) erhöht werden.
Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt ansonsten das neue Gesetz. Es sehe vor, die Schülerinnen und Schüler bereits ab der Grundschule über einen verbindlichen Klassenrat in demokratische Prozesse einzuüben, sie bereits dort schon ihre Sprecherinnen bzw. Sprecher der Schule wählen zu lassen, die bei schülerrelevanten Themen gehört werden müssen, sie früher als bisher erst ab Klasse 8 in den Mitbestimmungsgremien zu beteiligen und sie mit Stimme in die Schul- und Unterrichtsentwicklung oder auch in die Digitalisierung einzubeziehen. Dies stärke ihre demokratische Handlungskompetenz und lasse sie Demokratie als Lebensform begreifen. Die Initiative sieht es auch als Wertschätzung der Elternarbeit an Schulen an, Eltern zukünftig an Schulentwicklungsprozessen zu beteiligen und sie in die dazu eingerichteten Gremien zu berufen. Schulentwicklungsplanung werde damit als partizipativer Prozess festgelegt.
Ein bedeutendes Signal sehen die Eltern auch darin, dass mit dem neuen Gesetz erstmals zum Ausdruck kommt, dass eine gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne einer ‚Erziehungs- und Bildungspartnerschaft‘ zwischen Schulpersonal, Schülern und Eltern, dass vielfältige Formen der Leistungsmessung und eine schulische Rückmeldekultur zu den Merkmalen der Schulqualität gehören, die auch bei den regelmäßigen externen Evaluationen geprüft werden.