Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die durch die Unwetter im Mai und Juni einen Schaden erlitten haben, noch bis Dienstag, 31. Juli, finanzielle Hilfe beim Regionalverband Saarbrücken beantragen können.
Die schweren Überschwemmungen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni sowie am 9. und 11. Juni infolge heftiger Niederschläge haben auch in Teilen der Landeshauptstadt zu einer Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß mit schweren Schäden geführt. Das Land hat ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe für die Unwetteropfer beschlossen. Insgesamt steht eine Summe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Von den Finanzhilfen trägt das Land 40 Prozent, die Kreise, darunter der Regionalverband, und die Gemeinden tragen jeweils 30 Prozent.
Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die durch die Unwetter einen Schaden erlitten haben, können ihre Anträge auf finanzielle Hilfe beim Regionalverband Saarbrücken stellen. Die entsprechenden Informationen und Antragsformulare sind abrufbar auf der Internetseite des Saarlandes unterhttps://www.saarland.de/237008.htm oder beim Regionalverband unter der
E-Mail hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.
Die Formulare können aber auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten in allen Bürgerämtern der Landeshauptstadt kostenlos abgeholt werden. Auch können die ausgefüllten Unterlagen dort abgegeben werden. Die Bürgerämter leiten die ausgefüllten Anträge umgehend an den Regionalverband weiter.
Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerämter unter www.saarbruecken.de/buergeraemter